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Kurzinfo: Lohn des Wasserwarts

Da der Bericht zur letzten Gemeinderatssitzung länger wird und es somit noch ein paar Tage dauert bis ich ihn veröffentlichen kann, möchte ich hier kurz eine kleine Richtigstellung veröffentlichen.
Entgegen anders lautender Aussagen, die zur Zeit in unserer Gemeinde kursieren bekommt der Wasserwarts in Eisingen deutlich unter 60.000 EUR jährlich.
Wer dies behauptet, dass man für diese Aufgabe 60.000 EUR im Jahr bekommt, ist falsch informiert oder so.

Falls man so viel bekäme, hätte ich mich schon lange nach einer entsprechenden Stelle umgesehen.

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Ich weiß nicht wer Du bist. – Na und?

Ich wurde gestern von einem Kandidaten für die Gemeinderatswahl darauf angesprochen, dass es ihm nicht gefällt, wenn sich Leute hier auf meiner Seite anonym äußern.
Da dies auch in den Kommentaren hier auf der Seite immer wieder zur Sprache kommt, möchte ich dazu Stellung beziehen.

In unserem Grundgesetz wird die in Artikel 5, Absatz 1 die freie Meinungsäußerung garantiert.

Freie Meinungsäußerung ist aber nur dann möglich, wenn man nicht damit rechnen muss, dass einem hierdurch Nachteile entstehen.
Wenn man sich zu einem Thema unter seinem eigenen Namen äußert, dann muss man sich überlegen, wem diese vielleicht nicht gefällt. Chef, Geschäftspartner, Kunden, Friseur, Arzt, Gemeinderat, Familie oder wer auch sonst aus dem Bekanntenkreis, vertreten vielleicht eine andere Ansicht. Dadurch ist es nicht unwahrscheinlich, dass man diese verärgert und einem Nachteile entstehen.
Schon allein durch die Möglichkeit der Entstehung von Nachteilen kann es zu einer Selbstzensur kommen. Dies bedeutet, dass man aus Angst vor Nachteilen seine Meinung nicht äußert.

Ich möchte dies an einem (fiktiven) Beispiel verdeutlichen. Wie sehr es den den Haaren herbei gezogen ist, oder auch nicht, kann dann jeder Leser für sich selbst entscheiden.

„Bürger X aus Y schreibt unter seinem Namen einen Leserbrief an eine Zeitung in dem er die Entscheidungen eines Gemeinderats zur Sanierung einer Straße scharf kritisiert.
Im Jahr darauf will er einen Carport bauen, für den in einem Detail eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig ist. Auf heftige Intervention des damals kritisierten Gemeinderats, dessen Fraktion und weiterer befreundeter Gemeinderäte wird die Befreiung nicht erteilt.
Als der besagte Gemeinderat zwei Monate später eine Entscheidung unterstützt, die die Gemeinde viel Geld kostet, unterlässt X es dies zu kritisieren, da seine Tochter im kommenden Jahr ein Haus bauen möchte.“

Anmerkung: Meinungsäußerung ist, wie im Beispiel verdeutlicht, keine Erfindung des Internetzeitalters.

Eben wegen der Gefahr der Selbstzensur hat auch das Oberlandesgericht Hamm am 03.08.2011 mit deutlichen Worten entschieden, dass es ein Recht auf Anonymität im Internet gibt und dieses durch das Grundgesetz gedeckt ist.
In diesem Urteil (Aktenzeichen I-3 U 196/10) steht:

„Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).“

Das Urteil des Bundesgerichtshofes, auf das in der letzten Zeile verwiesen wird, war übrigens das zum Verfahren gegen die Lehrerbewertungsplattform spickmich.de. Hier hatte eine Lehrerin dagegen geklagt, dass Schüler ihre Arbeit anonym bewerten dürfen. Der BGH hatte die Revision der Lehrerin zurückgewiesen.

Des weiteren wird in §13, Absatz 6 des Telemediengesetzes wird sogar von Diensteanbietern gefordert, dass die Nutzung von Telemedien anonym möglich sein muss.

Dies alles deutet klar darauf hin, dass nicht nur der Gesetzgeber für eine anonyme Meinungsäußerung eintritt, sondern auch die deutschen Gerichte dies ebenso sehen.

Ich habe diese Seite erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger über Kommunalpolitik zu informieren und um die öffentliche politische Diskussion zu ermöglichen. Es ist hier jedem freigestellt ob er seinen richtigen Namen angeben möchte oder nicht. Dies ist so und wird so bleiben. Auch dann, wenn es manchen Leuten nicht gefällt.

In diesem Zusammenhang und aus gegebenem Anlass möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich mir auch per E-Mail nicht sagen lasse zu welchen Themen ich mir ein Urteil erlaube und zu welchen nicht. Konkret wurde mir folgender Satz geschrieben: „Man kann sich hier nur ein Urteil erlauben, wenn man entweder selbst in der Gemeindeverwaltung arbeitet, oder gearbeitet hat oder Gemeinderat ist.“
Ich finde es interessant, dass es wirklich Menschen gibt, die meinen, dass „einfache“ Bürger sich kein „Urteil erlauben“ könnten.
Selbstverständlich darf sich jeder kritisch zu meiner Internetseite und meinen Ansichten äußern. Nur einschränken lassen möchte ich mich hierbei nicht.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte machen sie so oft wie möglich von ihrem verbrieften Recht Gebrauch sich ein Urteil zu bilden und Ihre Meinung offen oder anonym zu äußern. Vielfältige Meinungen beleben die Diskussion und stärken die Demokratie.

Anmerkung: Ich hatte in dem Gespräch mit dem Gemeinderatskandidaten ein Urteil des Verfassungsgerichts zu dem Thema erwähnt. Leider hatte ich mich dabei getäuscht. Es war das Urteil des OLG Hamm, dass ich im Sinn und leider dem falschen Gericht zugeschrieben hatte. Ich bitte hierfür um Entschuldigung.

Bürgerversammlung am 28.11.2013

Anmerkung: Ich habe darauf verzichtet alle Zahlen mitzuschreiben. Ich hoffe, dass diese noch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden, sodass alle Bürger Zugang dazu bekommen. Gegebenenfalls frage ich bei der Gemeindeverwaltung nach, ob sich das ermöglichen lässt. Sofern ich die Gelegenheit dazu bekomme, werde ich auch noch einige der Informationen hier in meinem Blog darstellen.
Ich gehe in diesem Artikel daher nur auf ein paar einzelnen Punkte ein, die mir besonders aufgefallen sind.

Zu Beginn ist es mir noch wichtig mich bei den Menschen zu bedanken, die sich um die Organisation der Veranstaltung gekümmert haben. Dies sind die Angestellten der Gemeinde, die alle Zahlen zusammengetragen und sich um die Darstellung gekümmert haben. Es sind die fleißigen Leute, die Tische, Stühle und die Technik aufgebaut haben. Und es sind die ehrenamtlichen Helfer, die leckere Häppchen und Getränke vorbereitet und verkauft haben. Vielen, vielen Dank Ihnen allen.

Im Obergeschoss der Erbach-Halle waren Tische und Stühle für 96 Besucher aufgebaut. Doch diese waren (Anmerkung: zu meiner großen Freude) nicht ausreichend. Über 100 Bürgerinnen und Bürger fanden ihren Weg in die Halle, um den Bericht der Bürgermeisterin zu hören, um (kritische) Fragen zu stellen und um ihre Anliegen vorzutragen.

Nach einer Ausführlichen Begrüßung der Anwesenden, wie es bei solchen Anlässen üblich ist, begann Frau Engert mit Ihrem Bericht zur Situation in der Gemeinde.
Die erste Folie, die gezeigt wurde, zeigte, dass die Bevölkerungszahlen in Eisingen, trotz leicht steigender Geburtenraten rückläufig ist. Die Bürgermeisterin führte das aufgrund der Daten darauf zurück, dass viele junge Menschen wegziehen, weil hier nur ein sehr begrenztes Wohnraumangebot vorhanden ist.

Die Steuersätze in Eisingen liegen leicht unter dem Schnitt der umliegenden Gemeinden und deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt.

Die Kosten für Wasser und Abwasser waren in den letzten Jahren konstant bzw. ganz leicht fallend. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist es hier sehr günstig. Auch wird in unserem Ort keine Grundgebühr verlangt. Es muss nur der Verbrauch bezahlt werden.

Trotz steigender Steuereinnahmen sinkt der freie Finanzrahmen der Gemeinde. Diese Entwicklung kann aber von der Verwaltung und dem Gemeinderat nicht immer beeinflusst werden.

Kaum bis gar nicht beeinflussbare Kosten fallen an durch:
– das Jugendzentrum
– die Kindertagesbetreuung
– die Schulkindbetreuung
– die Personalkosten

Insbesondere die Personalkosten sind in den letzten Jahren gestiegen, obwohl der Personalstand immer ziemlich konstant bei ca. sieben Beschäftigten war. Andere Gemeinden haben im Schnitt 8,3 Stellen besetzt. (Anmerkung: Nachkommastellen entstehen hier auch durch Teilzeitkräfte.)
Die Gründe für den Anstieg der Personalkosten sind:

  • Lohnkosten
  • Sozialbeiträge
  • Ferienbetreuung
  • Organisation Wasserversorgung
  • Altersteilzeit

Weitere Posten, die den Haushalt immer mehr belasten sind:

  • der Straßenunterhalt
  • das Schulgebäude
  • der Kindergarten (in besonderem Maße. Die Kosten sind von 130.000 EUR auf 600.000 EUR gestiegen)
  • die Kreisumlage (aktuell 1.100.000 EUR, 2014 werden es 1.185.000 EUR)

Die Kosten für die Spielplätze sind nach den Investitionen in den letzten Jahren wieder rückläufig.

Der Schuldenstand der Gemeinde ist seit 2008 kontinuierlich gefallen. 2008 lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei 530 EUR. Aktuell liegt sie bei 390 EUR. Der bayerische Durchschnitt beträgt hier 600 EUR.

Großen Maßnahmen, die 2013 von der Verwaltung durchgeführt wurden waren

  • die Breitbandversorgung der Gemeinde
  • die Erfassung der Gemeinde in einem geographischen Informationssystem (GIS)
  • das ILEK (Interkommunales Entwicklungskonzept)
  • die Neuorganisation der Wasserversorgung

Anmerkung: Weitere Informationen zu GIS finden sie in einem Leitfaden des bayerischen Finanzministeriums oder bei der bayerischen Vermessungsverwaltung.

Alle Maßnahmen und Aktionen für Kinder und Jugendliche sind beliebt und werden gerne angenommen.
Dazu gehören

  • der Kindergarten
  • die Schulkindbetreuung (Zur Zeit sind 56 Kinder aus Eisingen in der Schulkindbetreuung. Dies sind etwa 50%.)
  • das Ferienprogramm
  • die Ferienbetreuung
  • der Hip Hop- und Breakdance-Kurs erfreuen sich sehr großer Beliebtheit

2013 wurden nur sieben private Bauanträge gestellt. Dies ist sehr wenig und ein Zeichen dafür wie angespannt die Wohnraumsituation in der Gemeinde ist.

Dann stellte Frau Engert noch die Ergebnisse einer Umfrage vor, die in Eisinger durch geführt worden war.

Damit war die Präsentation beendet und es folgte eine kurze Pause.

Anmerkung: Ich habe die Informationen hier sehr gestrafft dargestellt. Ich werde Sie über die genauen Zahlen informieren sobald sie veröffentlicht wurden.
Was mich persönlich sehr freute war die Tatsache, dass ich im Laufe des Jahres über nahezu alle Ereignisse in meinem Blog berichtet hatte, die auch von der Bürgermeisterin angesprochen wurden. Ich denke, dass ich damit ohne Übertreibung behaupten kann, dass jeder, der mein Blog liest, eine gute Informationsgrundlage zum Geschehen in Eisingen hat.

Nach der Pause übernahm Herr Blenk die Veranstaltungsleitung und die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen und/oder ihre Anlieger vorzubringen.
Anmerkung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich im Folgenden den Frageteil fett und den Antwortteil normal dargestellt.

Die erste Frage betraf die Neuorganisation der Wasserversorgung. Frau Engert hatte erwähnt, dass es zunächst Bestrebungen gab, dass dies von vier Gemeinden gemeinsam angegangen werden sollte um Kosten zu sparen. Der Eisinger Gemeinderat hatte sich dann aber wohl doch anderes entschieden. Gefragt wurde, warum Eisingen nicht mitmachte und ob die restlichen drei Gemeinden nun eine Kooperation auf diesem Gebiet hätten.
Die Frage nach dem „Warum“ wurde leider nicht sehr genau beantwortet, sondern eher etwas übergangen. Es wurde jedoch klar, dass die „restlichen“ drei Gemeinden nun auch keine Kooperation haben.

Die zweite Frage war, wie nächstes Jahr am neu gestalteten Platz Bernières die Partnerschaft mit Bernières sur Mer dargestellt werden soll.
Nach den Vorstellungen der Gemeinde soll es dort für alle Vereine eine Möglichkeit geben sich zu präsentieren. Die Bürgermeisterin bat den Vertreter des Freundschaftsvereins darum eigene Ideen einzubringen. Dieser sagte, dass es schon verschiedene Ideen gäbe, die er bald bei der Gemeinde einreichen wolle.

Danach erkundigte sich ein Bürger, ob am Platz Berniéres auch Stromanschlüsse für Veranstaltungen (z.B. Backhäuslesfest) geplant sind.
Frau Engert erklärte, dass drei Anschlussstellen vorgesehen sind. Es wird auch noch einmal geprüft ob die Kapazität bezüglich Leistung dieser Anschlüsse ausreichend ist.

Als nächstes trat ein Bürger ans Mikrofon, der auf das Problem des zunehmenden Verkehrs auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Eisingen und Kist aufmerksam machen wollte. Er führte aus, dass dort täglich 1500 bis 1900 Fahrzeuge mit zum Teil viel zu hoher Geschwindigkeit entlang fahren. Die Fahrer sind nicht aus Eisingen, sondern aus den westlicher gelegenen Gemeinden des Landkreises. Auch Navigationssysteme zeigen diesen Weg als Abkürzung an.
Die vielen Autos gefährden Anwohner und Spaziergänger und reduzieren die Lebensqualität.
Bisherige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitskontrolle, haben zu keiner Änderung geführt. Wenn Autos an der Straße geparkt werden, dann halten die Fahrer an und hupen, weil sie sich durch die Fahrbahnverengung gestört fühlen. Auch im Hinblick auf das geplante Neubaugebiet in Waldbrunn besteht Handlungsbedarf. Laus Auskunft der Polizei wäre es möglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h einzurichten. Eine Tempo-30-Zone hingegen ist nicht möglich.

Herr Blenk und die Bürgermeisterin antworteten, dass diesbezüglich schon ein Umdenken stattfindet. Auch bei den Bürgermeistern anderer Gemeinden (z.B. Kist). Man wird sich im Gemeinderat wohl erneut überlegen müssen was zu tun ist.

Ein Bürger aus dem Sankt-Josef.Stift beklagte sich über die Strahlung vom Mobilfunkmast, die bei ihm angeblich Beschwerden verursacht. Er wollte wisse, ob man den Mast entfernen kann.
Der zweite Bürgermeister erwiderte, dass eine kürzlich durchgeführte Messung ergab, dass im gesamten Ortsgebiet keine Grenzwerte überschritten werden. Daher wird der Mast wohl bleiben.

Danach wurde von einem Bürger gelobt, dass es nun endlich eine schnellere Internetanbindung im Ort gibt. Jedoch ist diese in Teilen des Gewerbegebiets, wo es besonders interessant wäre, oftmals trotzdem nicht ausreichend. Die maximale Geschwindigkeit (50MBit/s) wird dort an mehreren Stellen nicht erreicht, da der Verteilerkasten (=DSLAM) ungünstig unten am Höhenweg positioniert ist. Ab 300m Leitungslänge ist statt 50MBit/s nur noch 25MBit/s möglich. Er regte an, dass ein weiterer DSLAM zentraler im Gewerbegebiet aufgebaut wird.
Herr Blenk sagte, dass es hier auf Verhandlungen mit der Telekom ankommt, ob dies möglich gemacht werden kann. Er und die Bürgermeisterin sagten zu dies in die weitere Planung mit aufzunehmen.

Als nächstes wurde von einem Mann aus der Bevölkerung beklagt, dass es zwar Bauplätze in Eisingen gibt, diese sich aber in Privatbesitz befinden und nicht verkauft werden. Sieben Bauanträge in einem Jahr wären viel zu wenig. Die Gemeinde solle unbedingt daran gehen ein Neubaugebiet auszuweisen. Vielleicht nicht so groß wie das in Waldbrunn, aber eines in moderater Größe wäre notwendig.
Zu dem von der Bügermeisterin vorgestellten Konzept für ein Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Hauptstraße 50 merkte er an, dass es wünschenswert sein das Haus so zu errichten, dass der Charakter eines Dorfplatzes erhalten bliebt.

Herr Blenk antwortete, dass das Problem mit den Bauplätzen bekannt ist und das Thema angegangen werden muss. Er ist auch der Ansicht, dass der Platz Berniéres nach der Neugestaltung repräsentativ wird und auch so bleiben soll. Allerdings machte er darauf aufmerksam, dass der Anteil der Menschen über 60 in den nächsten Jahren um mehr als 60% steigen wird und daher der Bau eines Mehrgenerationenhauses notwendig ist.

Ein weiterer Bürger beschwerte sich über den Aktionismus der Gemeinde. Er bezog sich hier auf das ILEK, von dem man schon lange nichts mehr gehört hat, auf das Neubaugebiet, auf ein angedachtes neues Gewerbegebiet und das Mehrgenerationenhaus. Seiner Ansicht nach müsse für mehr Arbeitsplätze gesorgt werden. Er wollte wissen was die Gemeinde diesbezüglich zu tun gedenke.
Herr Blenk erwiderte, dass es in Eisingen schon relativ viele Arbeitsplätze gibt, was nicht zuletzt dem Sankt-Josef-Stift zu verdanken ist. Die Eisinger Pendlerquote ist besser als die in anderen vergleichbaren Gemeinden. Eisingen hat es aber auch schwer größere Firmen anzusiedeln. Zum einen sind die Grundstücke im Gewebegebiet oftmals zu klein und zum anderen liegt der Ort zwischen Höchberg und Kist, die beide bessere Voraussetzungen haben. Es sieht es aber auch als ein Ziel an nicht nur neues Gewerbe anzuziehen, sondern auch bestehendes zu halten und die Bedingungen zu verbessern.
Frau Engert führte zum Thema „ILEK“ aus, dass es seit dem Workshop in Eisingen und der Themenwerkstatt in Helmstadt viele Fachforen der Bürgermeister gegeben hat, in denen Konzepte erarbeitet und mit Fachleuten erörtert wurden. Zum möglichen neuen Gewerbegebiet sagte sie, dass sich das Gelände im Besitz der Gemeinde befindet und diese daher Einfluss darauf hat wer sich dort ansiedelt. Natürlich soll sich alles in die Landschaft und den Ort einfügen.

Die nächste Frage eines Bürgers zielte auf die gestiegenen Personalkosten. Diese seien in den letzten Jahren um 25% angestiegen. Er wollte die Gründe dafür wissen, denn nur die Steigerung der Lohnkosten würde nicht so viel ausmachen.
Herr Blenk wiederholte die Angaben aus der Präsentation, die Frau Engert im ersten Teil des Abends gezeigt hatte. Darin wurden als Gründe für die gestiegenen Personalkosten die Lohnkosten, die Sozialbeiträge, die Ferienbetreuung, die Neuorganisation der Wasserversorgung und die Altersteilzeit, die von einigen Angestellten genutzt wird, genannt.

Eine Bürgerin meinte, dass unser Ort nicht so schön aussieht, wenn man von der B27 herunter kommt. Sie fragte, ob man die Gewerbebetriebe nicht dazu anhalten könnte die vorgeschrieben Begrünung auch anzulegen, um in den Höfen gelagertes Material zu verdecken. Zudem trug sie vor, dass Sie eine Drogerie in Eisingen sehr begrüßen würde.
Herr Blenk stimmte ihr zu, dass der Ort aus diesem Blickwinkel leider wirklich unansehnlich wirkt. Er meinte, dass dies bei den Betrieben angesprochen werden müsste.
Eine Drogerie, die sich in Eisingen ansiedeln möchte sein nicht leicht zu finden. In dem neuen Haus in der Ortsmitte war es nicht möglich. in den Laden, der bisher vom Schreibwarengeschäft genutzt wurde, wird eine Fahrschule einziehen. Was in den anderen, nun leerstehenden, Laden kommt ist noch nicht bekannt. Aber für einen Drogerie sieht es wohl eher schlecht aus.

Danach folgte noch eine Frage zum ILEK. Der Bürger sagte, dass das ILEK im südlichen Landkreis Würzburgs bisher nicht viel bewegt hat. Er wollte wissen wie der aktuelle Stand bezüglich Eisingen ist und welche Maßnahmen am Laufen sind.
Herr Blenk sagte, dass beim ILEK in kurzer Zeit keine Erfolge zu erwarten seien. ILEK ist keine Momentaufnahme, sondern ein Prozess. Es bringt neue, gemeinsame Konzepte und unter Umständen auch eine höhere Förderung für die Altortsanierung. Das Flächenmanagement, bei dem versucht werden soll bestehende Grundstücke, Gebäude und Bauplätze verfügbar zu machen, sei ein teil davon. Wichtig sei für ihn auch gewesen, dass die Bürger ihre Wünsche geäußert haben. Als Beispiele nannte er ein Mehrgenerationenhaus und das fehlende Stück des Radwegs nach Höchberg. Er sagte, dass aufgrund steigender Anforderungen in Zukunft eine engere Zusammenarbeit der Gemeinden wohl unerlässlich sein wird.

Die letzte Wortmeldung betraf das Problem, dass viele Leute an der Hauptstraße parken. Damit dauert es bis zu 15 Minuten um durch den Ort zu fahren. Einige Anwohner, die dort parken, hätten auch eine Parkmöglichkeit auf ihren Grundstücken, würden diese aber aus Bequemlichkeit nicht nutzen.
Der zweite Bürgermeister antwortete, dass dies schon mehrfach mit Anwohnern besprochen wurde. Allerdings könne man die Leute nicht dazu zwingen ihre Grundstücke zum Parken zu nutzen. Sie würden weiterhin auf der Straße parken obwohl es schon kleinere Unfälle gegeben hätte.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schloss Frau Engert die Versammlung.

In eigener Sache: Plakate in Eisingen aufgestellt

Es ist mir wirklich schon unangenehm, aber ich muss heute doch noch ein zweites Mal über die Seite selbst schreiben.

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Um die Menschen in Eisingen über meine Seite zu informieren und damit mehr an der Politik im Ort teilhaben zu lassen, entwarf ich ein Plakat, ließ es zwei mal drucken und stellte die Exemplare heute im Ortskern auf.

Selbstverständlich habe ich vorher bei der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Genehmigung eingeholt, die schriftlich bei mir vorliegt.

Ich hoffe, dass dies dazu beiträgt die Bürgerinnen und Bürger weiter für die politischen Ereignisse in unserer Gemeinde zu interessieren.

Ich glaube eine leichte Tendenz zu erkennen, dass wieder mehr Leute die Sitzungen des Gemeinderats besuchen. Dies freut mich sehr.

Ich habe ein bisschen Hoffnung, dass die Sitzungen irgendwann regelmäßig überfüllt sind. Dann denkt der Gemeinderat vielleicht doch noch ernsthaft darüber nach die Sitzungen im Internet zu übertragen, wenn er nicht in größere Räumlichkeiten, z.B,. die Erbach-Halle ausweichen will.

Gemeinderatssitzung am 20.09.2013

Anmerkung: Wie immer verwende ich im Text ein paar Abkürzungen. Diese sind WV (Wählervereinigung der Alt- und Neubürger), BM (Bürgermeisterin), UBE (Unabhängige Bürger Eisingen), FLM (fraktionsloses Mitglied im Gemeinderat), HS 50 (Grundstück Hauptstraße 50)

Protokolle

Zuerst ging es wieder um die Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen (19.07.2013 und 29.07.2013). Herr Blenk und Frau Engert wollten noch ihr Abstimmungsverhalten namentlich festgehalten haben, da die Themen mitunter sehr kontrovers diskutiert worden waren.
Erfreulicher Weise wurden die beiden Protokolle zügig genehmigt: Das erste mit 8 zu 2 Stimmen und das zweite mit 6 zu 4 Stimmen.

Anmerkung: Ich konnte  aber nicht erkennen, dass die beiden Protokolle, wie beschlossen worden war „alles“ enthielten. Mein Eindruck war, dass, wie bisher auch, nur Beschlüsse und Sachberichte enthalten waren. Ich bin mir da aber nicht sicher und muss mir das erst im Rathaus nochmal anschauen.

Schreiben vom Landratsamt bzgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Nach den Protokollen verlas Frau Engert noch das Ergebnis einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die von der SPD beim Landratsamt gegen sie eingereicht worden war. Die SPD hatte moniert, dass Protokolle fehlerhaft wären und dass die Bürgermeisterin eine Angestellte der Gemeinde dazu genötigt hätte diese fehlerhaften Protokolle anzufertigen.
Das Landratsamt kam jedoch zu dem Schluss, dass das bemängelte Protokoll (vom 26.06.) den tatsächlichen Verlauf der Gemeinderatssitzung wiedergibt und somit alles seine Richtigkeit hat.
Die BM erwähnte außerdem, dass sie im Landratsamt darauf hingewiesen worden war, dass ein Ergebnisprotokoll besser ist als ein vollständiges.

Im Anschluss wurde zur Tagesordnung übergegangen.

1. Verkehrsüberwachung – Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Gerbrunn

Frau Engert erläuterte, dass die Änderung nicht erfolgt weil in Eisingen schlecht gearbeitet wurde. Ganz im Gegenteil wurde die Eisinger Verwaltung von den anderen Gemeinden für ihre Tätigkeit gelobt.
Grund dafür, dass die Bearbeitung der Verkehrsverstöße nun in Gerbrunn erfolgen soll ist eine Entscheidung des Landratsamtes. Dies hatte festgestellt, dass in Eisingen die wenigsten Verstöße auftreten und es daher nicht sinnvoll ist hier weiterhin die Bearbeitung zu belassen. Frau Engert stellte dabei mehrere Passagen aus Schreiben anderer Gemeinderäte auf dem Beamer vor.
Es war nun ein Beschluss des Gemeinderats notwendig um diesen Transfer nach Gerbrunn vollziehen zu können. Der Gemeinderat stimmte mit 11 Stimmen gegen eine Stimme aus der CSU zu.

2.0 Neukalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr und Beschlussfassung

Da die Kosten für die Abwasserbeseitigung niedriger sind als die dafür eingenommenen Gebühren, sollten diese auf 2,37EUR gesenkt werden. Allerdings ist die Kreisumlage für die Abwasserbeseitigung stark angestiegen, was einige Gemeinderäte verwunderte. Daher wurde die Gemeinde gebeten nachzufragen womit dieser Anstieg begründet wird. Ansonsten wurden die neuen Gebühren einstimmig beschlossen.

3.0 Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2011

Die SPD monierte, dass noch einige Antworten seitens der Gemeinde auf Fragen des Gemeinderats fehlen. Frau Enger erwiderte, dass diese Antworten der Architekt Haase am besten geben könne. Die Gemeinderäte stimmten zu, dass für die offenen Fragen die Hilfe des Architekten sinnvoll sei. Doch wollten sie den Jahresabschluss erst beschließen, wenn alle Fragen beantwortet sind. Daher wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

4.0 Betriebliche Altersversorgung für Angestellte der Gemeinde

Dieser Punkt stand am 19.07.2013 schon einmal auf der Tagesordnung. Frau Engert führt aus, dass der Beschluss dafür sorgen soll, dass den Angestellten der Gemeinde ein verbessertes Angebot von der Versicherung gemacht werden kann. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.
Die SPD und die WV beanstandeten zwar, dass die Beschlussvorlage vom 19.07. nicht noch einmal ausgeteilt worden war, aber schlussendlich wurden ein einstimmiger Beschluss für das neue Angebot gefasst.
Dieses wird den Angestellten nun in einer Personalversammlung erklärt und die Mitarbeiter bekommen persönliche Angebote.

5.0 Gästeticket im Verkehrsverbund Mainfranken

Das Gästeticket ermöglicht es, dass Gäste (Touristen) ein kostenloses ÖPNV-Ticket bekommen können. Die Kosten dafür trägt zu einem Teil die Gemeinde und zu einem anderen Teil die sich beteiligenden Hotelbetriebe. Der Gasthof Linde, der pro Jahr die meisten Übernachtungen im Ort hat, hat allerdings abgelehnt, da es sich für ihn nicht rentiert. Die Bürgermeisterin und die Gemeinderäte sehen daher keinen Grund dafür Geld der Gemeinde auszugeben.

6.0 Bekanntgaben / Verschiedenes

Die Bürgermeisterin informierte über folgende Angelegenheiten:

FSJ

In der Gemeinde leistet ein neuer Mensch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ).

Mobilfunkmessungen

Die Mobilfunkmessungen ergaben, dass an allen Messstellen die Werte deutlich unter den Grenzwerten lagen. Allerdings gibt es ein paar Stellen mit  etwas höheren Werten. FLM bittet darum die Anwohner an diesen Stellen zu informieren.

Böllerschüsse

Eine Gruppe von Bürgern hat gewünscht an Neujahr und an Weihnachten Böllerschüsse abfeuern zu dürfen. Frau Engert wollte hierfür ein Meinungsbild des Gemeinderats. Der Gemeinderat sprach sich gegen Böllerschüsse an Weihnachten aus. Gegen Neujahr gab es keine Einwände.

ILEK

Das Protokoll der ILEK-Veranstaltungen liegt vor.

Einladung der Gemeinderäte

Um den Aufwand für die Gemeinde zu verringern werden die Gemeinderäte ab sofort per Brief, der in den Briefkasten geworfen wird, eingeladen. Eine persönliche Übergabe des Schreibens findet nicht mehr statt. Dies ist gesetzeskonform und vereinfacht die Einladung.

Fortschritt Neugestaltung Place de Bernières-sur-Mer

Diese Arbeiten machen gute Fortschritte. Bisher waren 120000EUR an Fördergeldern zugesagt. Da durch den Plan den Wiesengrundweg auch zu pflastern und Wasser- und Stromanschlüsse für das Backhäuslesfest zu legen die Kosten auf 289000EUR steigen würden, fragte Frau Engert wegen zusätzlichen Fördergeldern nach. Diese wurden auch tatsächlich bewilligt, sodass nun 60% der Kosten (= 173000EUR) übernommen werden.
Die WV fragten nach ob der Baulärm nicht unter Umständen die Krippe, die ja provisorisch in einem Container auf dem Grundstück HS 50 untergebracht werden soll, stören würde.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass sie unter anderem aus diesem Grund einem anderen Standort den Vorzug geben wollte. Allerdings wollen die Geschäfte in dem Neubau am Platz schon im November öffnen. Daher muss der Platz schnell fertig werden.
Die UBE drängten auch auf eine zügige Fertigstellung dieses Bauvorhabens.

Fortschritt Schulrenovierung

Die Lenkungsgruppe hat das getagt und ihre Ideen vorgetragen. Daraufhin wurde das Büro Haase damit beauftragt einen Planungsentwurf vorzulegen. Dieser liegt aber noch nicht vor. Architekt Haase plant aber das Projekt bis Ende 2015 abzuschließen. Der Antrag für die Fördergelder wurde gestellt.

Umbau des Kindergartens für die Krippe

Alle notwendigen Anträge wurden gestellt. Die Provisorien wurden genehmigt, was auch dem besonderen Einsatz einer Verwaltungsangestellten zu verdanken war. Der Gemeinderat bedankte sich mit Applaus für die gute Arbeit.
Es hat ein Elternabend stattgefunden um die Eltern mit Kleinkindern über den Fortschritt zu informieren. Diese sind zufrieden und sprachen der Gemeinde ein Lob aus.
Die Diözese wollte nach einer ersten Anfrage nur 33% der Restkosten (Kosten nach Abzug der Fördergelder) übernehmen. Frau Engert konnte jedoch erreichen, dass nun doch 40% übernommen werden.

Kanalerneuerung Müllersweg

Am 01.10.2013 findet um 19:03 im Rathaus eine Anliegerversammlung statt. Es sind alle Anlieger des Müllerswegs eingeladen. Hierbei handelt es sich um ca. 20 bis 30 Personen.

Organisation der Wasserversorgung

Die Organisation der Wasserversorgung kostet den Gemeindeangestellten viel Zeit. Eine Kooperation mit anderen Gemeinden hat nicht geklappt und es ist ein sehr dickes Organisationshandbuch abzuarbeiten.

Wärmebildkamera für die Feuerwehr

Für die freiwillige Feuerwehr wurde eine Wärmebildkamera angeschafft.

Gehwege

Die Gehwege sollen noch vor dem Winter ausgebessert werden.

Handlauf Friedhof

Der Auftrag zur Installation des neuen Geländers an der Friedhofstreppe wurde erteilt.

Wahlen

Die Wahlen kosteten dieses Jahr nicht nur wegen ihrer Anzahl, sondern auch wegen der hohen Beteiligung an der Briefwahl viel Zeit.

Personal

Eine Mitarbeiterin im Standesamt erhöht ihre Stundenzahl und arbeitet nun länger. Insgesamt sind 7,14 Stellen besetzt.
Die SPD fragte an dieser Stelle nach ob es zwei oder drei Fachbereiche gibt. Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Aufteilung der Tätigkeiten zur Zeit noch drei Fachbereichen entspricht, dies aber geändert wird, sobald die neuen Angestellten eingearbeitet sind.
Die SPD monierte, dass es nur zwei Fachbereiche geben darf, da dies im Rahmen der Jahresrechnung so vorgeschlagen und auch zugesagt wurde.

HS 50

Frau Engert regte an das Haus auf dem Grundstück Hauptstraße 50 abzureißen.
Von der WV wurde daraufhin verlangt sowohl das Haus als auch die Garagen stehen zu lassen. Die Bürgermeisterin erklärte, dass die Garagen abgerissen werden, das das Konzept das vorsieht und der Gemeinderat auch schon einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Von Seite der SPD wurde verlangt das Thema offiziell auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu setzen. Außerdem forderten sie die Bürgermeisterin dazu auf ihnen zu erklären warum das Haus abgerissen werden soll.

Die UBE argumentierte daraufhin, dass das Haus aufgrund seines Zustandes für die Gemeinde ungeeignet ist und daher abgerissen werden soll. Bei einem Erhalt würden der Gemeinde Kosten entstehen, da es zum Beispiel im Winter geheizt werden muss um nicht zu verfallen.
Frau Engert erklärte, dass sie den Ort gerne für einen Neubau zur Verfügung hätte. Sie stelle sich ein Gebäude für Senioren und / oder den Kindergarten vor.
Die CSU bestand vehement darauf das Haus zu erhalten. Sie argumentierte, dass es noch ein Dach habe und es nicht hinein regnet. Außerdem meinten sie, dass man es nutzen könne, wenn mal wieder eine Wohnung für Obdachlose benötigt würde.

Vom FLM wurde aufgrund des Zustandes des Gebäudes auch der Abriss gewünscht.

Die SPD stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommt. Von den UBE wurde eingewandt, dass es auch wichtigere Themen gibt. Da die SPD auf ihrem Ansinnen bestand wurde der Antrag abgestimmt und einstimmig angenommen.

Die UBE forderten daher die Bürgermeisterin dazu auf Erhaltungsmaßnahmen für das Haus einzuleiten.

Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung

Der Betriebsausflug wurde in diesem Jahr auf einen Freitag gelegt. Da sich Gemeinderäte darüber beschwert haben (an einem Samstag hätten sie teilgenommen) bot Frau Engert als Ersatz einen Ausflug am 29.12. mit der Partnergemeinde an.

7.0 Anfragen / Anträge

Die WV stellte den Antrag ein vom Gemeinderat schon genehmigtes Protokoll zu ändern. Sie wollte damit erreichen, dass die unbewiesene Behauptung, Frau Engert hätte den Gemeinderat falsch informiert, im Protokoll steht.

Anmerkung: Nun steht es auch hier, dass die WV der Meinung ist, die Bürgermeisterin hätte falsch informiert. Aber nur weil etwas irgendwo steht ändert sich dadurch der Wahrheitsgehalt nicht.

Die WV erklärte, dass sich ein Bürger darüber beschwert hat, dass die Treppenstufen am Friedhof unterschiedlich hoch sind. Außerdem soll es Angelegenheiten geben, die seit Januar nicht erledigt wurden.

Die CSU bestand weiterhin auf der Erstellung eines Bauablaufplans. Sie meinte, dass soviel Information gar nicht notwendig gewesen wäre und eine kurze Übersicht ausreichend sei.

Anmerkung: Meistens sind die Gemeinderäte der Meinung, sie hätten zu wenig Informationen.

Außerdem wurde von der CSU nachgefragt warum die Anwohnerversammlung für den Müllersweg erst jetzt stattfindet und warum 2013 nichts gebaut wurde.
Frau Engert erwiderte, dass in diesem Jahr sehr viele Vorbereitungen getroffen wurden. Außerdem hätten sich einige Dinge verzögert weil der Haushaltsplan erst im Juli genehmigt worden war.
Die UBE führten aus, dass der Müllersweg bisher noch nie die höchste Priorität hatte und auch von den Bürgern unterschiedliche Meinung zu dem Thema vertreten würden.
Die CSU brachte trotzdem ihren großen Ärger darüber zum Ausdruck, dass am Müllersweg noch nicht gebaut wird.
Daraufhin wurde von Seiten der UBE wiederholt, dass diese Bauvorhaben einfach nicht die höchste Priorität hatte.

Zuletzt wies die SPD darauf hin, dass die Stellungnahmen zum Rechnungsbericht im Februar gefordert waren und bisher noch keine vorlägen.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Protokolle zum Rechnungsbericht erst später vorlagen. Daraufhin erklärte die SPD, dass die Stellungnahmen schon während der Prüfung eingehen müssten. Die UBE sagten darauf, dass sie das klären werden.

Eisingens Satzungen – Teil 3

Der dritten Teil meiner Informationsreihe über Eisingens Satzungen handelt von den Inhalten der Satzungen 16 bis 32.
Damit habe ich diese Reihe rechtzeitig zum Ende der Sommerpause des Gemeinderats abgeschlossen. Am Montag, den 16.09.2013 ist wieder eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und am Freitag, den 20.09.2013 die Sitzung des Gemeinderats, über die ich selbstverständlich wieder berichten werde.
SatzungOrdner3

16. Satzung Entschädigung Standesbeamte

Beschlossen wurde diese Satzung am 01.01.1980. Darin steht, dass erste Bürgermeister, die Ehen schließen dürfen, pro vollzogene Eheschließung eine Entschädigung in Höhe von 10DM erhalten.
Anmerkung: Leider habe ich vergessen zu überprüfen, ob das nur für ehrenamtlich tätige Bürgermeister gilt, oder auch für hauptberufliche. Ich werde das bei Gelegenheit noch überprüfen.

17. Satzung Benutzung gemeindlichen Eigentums

Die wurde am 01.01.1981 und die letzte Änderung stammt vom 02.08.2001.
Sie regelt wie viel für die Benutzung gemeindlichen Eigentums (Grundstücke, Verkehrsflächen) bezahlt werden muss. Natürlich sind darin ebenso die aus dieser Nutzung folgenden Rechte und Pflichten festgelegt.
Wenn, zum Beispiel, Bauherren Gerüste auf Gehwegen oder Kräne auf Straße aufstellen, sind dafür Gebühren fällig (eine ganze Straße vollzustellen kostet 102,23EUR pro Monat). Auch gebührenpflichtig sind Standplätze für Automaten, Personenwaagen, Plakate, Fahrzeugverkaufsstellen, Wandautomaten usw.)

18. Vorkaufsrechtsatzung

Die Vorkaufsrechtsatzung wurde am 30.10.1982 beschlossen und seitdem mehrfach geändert. In dieser Satzung ist detailliert beschrieben auf welche Grundstücke im Ort die Gemeinde ein Vorkaufsrecht besitzt. Dieses Recht kommt immer dann zum Tragen, wenn eines der aufgeführten Grundstücke verkauft wird. An dieser Stelle entscheidet dann der Gemeinderat, ob die Gemeinde als Käufer einspringt oder an jemand anderes verkauft werden darf.

19. Satzung über das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen

Sicher hat schon jeder von den Feldgeschworenen gehört, die von der Gemeinde bestellt werden und die Grenzsteine in der Gemarkung Eisingen setzen und entfernen dürfen. Ihre Rechte und Pflichten stehen in dieser Satzung vom 02.06.1984.

20. Verwilderungsverordnung (aufgehoben)

Diese Satzung enthielt Regelungen zur Verwilderung von Grundstücken, wurde aber am 05.04.2006 aufgehoben.

21. Gestaltungssatzung

Diese Gestaltungssatzung ist vom 31.03.1988 und legt fest wie die Häuser, die in Eisingen gebaut werden, aussehen müssen. Erfreulicher Weise ist sie sehr übersichtlich. Die Kernaussage ist: „Häuser müssen viereckig sein und dürfen keine kegel- oder kuppelartigen Dächer und keine Zeltdächer haben.“
Anmerkung: Klare Regel, leicht einzuhalten – super Satzung!

22. Benutzung und Gebühren für die Erdaushubdeponie

Diese Satzung ist vom 16.06.1990 und wurde zuletzt am 02.08.2001 geändert. Sie legt fest, wer was auf der Erdaushubdeponie abladen darf und wie man sich auf der Deponie zu verhalten hat. Neben den Öffnungszeiten sind natürlich auch nicht die Kosten für das Abladen von Abfall auf der Deponie festgelegt. Diese betragen z.Zt. 4,09EUR pro angefangenem Kubikmeter.

23. Stellplatzsatzung

Beschlossen wurde die Stellplatzsatzung am 22.10.1994 und wurde am 02.08.2001 zuletzt geändert. Sie legt fest wie viele Parkplätze für Wohnungen, Geschäfte, Büros, usw. bereitgestellt werden müssen. Wenn die Anzahl der Stellplätze vorsätzlich oder fahrlässig nich eigehalten wird, ist pro Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 51129,19EUR fällig.

24. Gemeindeverfassungsrecht

Kurz nach der letzten Kommunalwahl in Bayern, am 06.06.2008 wurde diese Satzung zuletzt geändert. Sie legt die Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ausschüsse fest. Außerdem regelt sie die finanzielle Entschädigung für Gemeideratsmitglieder in Höhe von 20EUR pro Sitzung.
SatzungOrdner4

25. Bürgerentscheide

In Bayern sind Volksentscheide auf Landes- und Bezirksebene sowie Bürgerentscheide auf Gemeindeebene als Werkzeug der direkten Demokratie möglich. In dieser Satzung vom 09.12.1995 wird geregelt wie ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in Eisingen ablaufen soll. Darin steht z.B. wer wählen darf und welche Vorkehrungen (z.B. Wahlkabinen für die Geheimhaltung) zu treffen sind.

26. Reinhalte- und Hundeanleinverordnung

Diese Satzung wurde am 26.07.1996 beschlossen und zuletzt am 09.09.1997 geändert. Sie regelt die Reinhaltung, Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Spielplätzen und Grünanlagen und das Halten von Hunden. Zum Beispiel steht darin, dass man keinen Abfall wegwerfen oder die Ortschaft anderweitig verunreinigen darf. Auch das Verbot Fahrzeuge auf öffentlichen Plätzen zu reinigen ist darin enthalten.
Zudem steht darin, dass Kampfhunde und große Hunde (ab 50cm) an der Leine geführt werden müssen.

27. Teilungssatzung (aufgehoben)

In dieser Satzung ging es um das Teilen von Grundstücken. Sie wurde am 20.07.2004 aufgehoben, was seitdem ihr einziger Inhalt ist.

28. Jugendtreff

In der Satzung zum Jugendtreff vom 11.11.1997 ist definiert wofür dieser eingerichtet wurde und wer ihn nutzen darf. Außerdem regelt sie die dass und wie ein Jugendrat eingesetzt wird. Auch Regeln und Rechte von Aufsichtspersonen, das Verhalten im Jugendtreff, die Kassenführung und Ordnungsmaßnahmen bei Regelverstößen sind darin enthalten.

29. Kostensatzung

Die Kostensatzung vom 01.09.1998 regelt alle Verwaltungskosten für Amtshandlungen in der Gemeinde. In der Eisingen Satzung, die an eine Mustersatzung des Landes Bayern angelehnt ist, steht, dass sich Höhe der Gebühren nach dem kommunalen Kostenverzeichnis bemisst, das Anlage zu der Satzung ist. Leider war das aktuelle Kostenverzeichnis in dem Ordner nicht vorhanden. Wenn man darin Einsicht haben möchte, muss man wohl extra nachfragen. Die letzte beigeheftete Version war vom 01.09.1998 und noch in D-Mark.

30. Kostenerstattung Feuerwehrleistungen

Diese Satzung vom 01.07.1999, mit der letzten Änderung vom 02.08.2001, regelt die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr. Für die Fahrzeuge gibt es Pauschalsätze, die sich nach Art des Fahrzeugs und den gefahrenen Kilometern richtet.

31. Kostenerstattung BauGB §135ff

Diese Satzung ist vom 06.03.2001. Was sie regelt geht ja schon aus dem Namen hervor, oder?
Für den Fall, dass nicht gleich alles klar ist, habe ich hier ein paar Worte vom Anfang der Satzung:
Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §9 Abs. 1 a BauGB
1. Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspfelge
Da ich an dieser Stelle auch noch immer nicht wusste, worum es geht, habe ich nachgeforscht:
Wenn in einer Gemeinde Naturgebiete durch Baumaßnahmen verloren gehen, dann muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Es ist aber auch möglich schon im Voraus Ausgleichsflächen zu schaffen, um später an anderer Stelle Baumaßnahmen durchführen zu können. Irgendwann müssen aber die „Gebietsverluste“ den Ausgleichsflächen zugeordnet werden, so dass klar ist was wofür getan wurde. Hierfür entstehen Kosten, die, sofern sie für einen Bürger anfallen, an die Gemeinde gezahlt werden müssen.

32. Sicherheitssatzung

Die Sicherheitssatzung ist die neueste Satzung in der Gemeinde. Sie wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.06.2013 beschlossen. Ich berichtete davon.
Sie handelt von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Eisingen. Im Detail geht es darin z.B. um Sauberkeit, Skateboards, Hunde in Grünanlagen und Konsequenzen aus der Zuwiderhandlung.

Eisingens Satzungen – Teil 2

Wie angekündigt, kommt nun der zweite Teil über Eisingens Satzungen. In diesem Teil stelle ich die Satzungen 1 bis 15 vor. Ich gehe kurz auf den Inhalt ein, und nenne das Datum wann die Satzung beschlossen und/oder zuletzt geändert wurde. Alle Satzungen sind, wie schon auf den Ordnern zu erkennen ist, fortlaufend durchnummeriert. Auch Satzungen, die aufgehoben wurden, haben ihre Nummer und ihren Ort in den Ordnern behalten.
SatzungOrdner1

1. Erschließungsbeitragssatzung

Diese Satzung regelt wofür (für welche Flächen) Erschließungskosten gezahlt werden müssen. Auch der prozentuale Anteil, den die Gemeinde übernimmt ist darin festgeschrieben. Sie wurde am 04.06.1988 beschlossen.

2. Straßenausbaubeitragssatzung

Straßen im Ortsgebiet müssen, hergestellt, angeschafft, verbessert und erneuert werden. In der Straßenausbaubeitragssatzung steht für welche Arten von Straßen Straßenausbaugebühren erhoben werden dürfen und wer an den Kosten beteiligt werden kann.
Die letzte Fassung wurde am 14.11.2002 beschlossen.

3. Wasserabgabesatzung

In der Wasserabgabesatzung ist festgeschrieben, wer an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen werden kann, angeschlossen werden darf, und auch wer angeschlossen werden muss. Außerdem regelt sie die Art und den Umfang der Wasserversorgung.
Sie wurde am 01.01.97 beschlossen.

4. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

In dieser Satzung sind die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Haushalte festgeschrieben. Da diese immer wieder mal angepasst werden müssen, gibt es hierzu relativ viele Änderungen. Die letzte ist vom 01.01.2009 und legt die Kosten für einen Kubikmeter Wasser auf 1,42EUR zzgl. MWSt fest.

5. Entwässerungssatzung

Diese ist äquivalent zur Wasserabgabesatzung. Sie regelt wer an die Kanäle angeschlossen werden kann, angeschlossen werden darf, und auch wer angeschlossen werden muss. zusätzlich ist darin festgelegt was in die Kanalisation eingeleitet werden darf und was nicht.
Sie wurde am 01.01.97 beschlossen.

6. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Auch zu dieser Satzung gibt es viele Änderungen. Sie enthält die Beiträge und Gebühren für den Kanalanschluss und das Einleiten von Wasser in in die Kanalisation. Die letzte Änderung ist vom 01.10.2007. Zur Zeit kostet die Abwasserbeseitigung 2,39EUR pro Kubikmeter.

7. Satzung über die Erhebung eines Ergänzungsbeitrages (nicht mehr wirksam)

Diese Satzung wurde am 13.01.1974 beschlossen. Seitdem gab es keine Änderungen. Dem Inhalt konnte ich entnehmen, dass es darum ging die Bürger an den Kosten für eine Erweiterung der Kanalisation zu beteiligen. Diese wurden nach Grundstücken und Wohneinheiten festgelegt. Natürlich sind alle Geldbeträge noch in D-Mark angegeben. Die Satzung tut nichts mehr, ist aber noch vorhanden.

SatzungOrdner2

8. Feuerschutzabgabe (aufgehoben)

Die Satzung regelte bis zum 12.05.1995 eine Feuerschutzabgabe, die von allen dass Männer zwischen 18 und 60 entrichtet werden musste. (Außer sie waren in der freiwilligen Feuerwehr, für diese untauglich usw. usw.)Sie wurde zum oben genannten Datum aufgehoben.

9. Gemeindeverordnung, Straßenreinigung, Räum- und Streupflicht

Wer wann die Straßen reinigen und Schnee räumen muss, ist hier festgelegt. Die Satzung wurde am 14.02.2005 beschlossen und am 21.05.2008 das letzte Mal geändert.

10. Müllgebühren + Abfallbeseitigungssatzung (aufgehoben)

Durch die vielen Müllgebühren enthält diese Satzung viele Änderungen. Die letzte Änderung, vom 01.01.2004 hebt die Satzung auf. (Seitdem ist die Müllbeseitigung nicht mehr Sache der Gemeinde, sondern des Kommunalunternehmens. Interessant fand ich, dass in der Satzung selbst steht, dass sie aufgehoben ist. Das sieht fast ein bisschen nach Satzungsselbstmord aus.

SatzungOrdner3

11. Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung wurde in ihrer aktuellen Fassung am 13.07.1999 beschlossen und am 01.01.2009 das letzte Mal geändert. In Ihr ist festgelegt, wer auf dem Friedhof bestattet werden darf, welche Arten von Gräbern es gibt, wie man sich auf dem Friedhof zu verhalten hat (die Lebenden), die Regeln für Bestattungen und welche Maße Gräber haben müssen. Zudem stehen darin die Gebühren, weswegen es zu dieser Satzung auch viele Änderungen gibt.

12. Satzung, Aufwandsentschädigung ehrenamtl. tätiger (z. Zt. nicht wirksam)

Diese Satzung ist vom 01.07.1969. In ihr steht z.B., dass der 1. Bürgermeister für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Standesbeamter 0,30DM pro Einwohner und Jahr erhält. Ich habe mir zuerst überlegt, ob unsere Bürgermeisterin hier ab und an noch D-Mark überwiesen bekommt. Aber tatsächlich fehlt bei der Bezeichnung der Satzung auf dem Rücken des Ordners noch ein Wort – nämlich „Bürgermeister“. Demzufolge erhalten nur ehrenamtlich tätige Bürgermeister dies Entschädigung.

13. Hausnumerierung

Nach neuer Rechtschreibung: Hausnummerierung. Aber das wurde nicht umgestellt. Die Satzung wurde am 19.04.1980 beschlossen und seitdem nicht mehr geändert. In ihr ist festgelegt welche Gebäude und Grundstücke eine Hausnummer erhalten. Auch steht darin wann und wie die Nummerntafeln anzubringen zubringen sind und wer sie bezahlt. Letzteres ist nicht schwer zu erraten.

14. Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr

Diese Satzung wurde am 11.08.1985 beschlossen. Darin steht, welche freiwilligen Leistungen die Feuerwehr erbringt. Außerdem ist darin festgelegt wie der Feuerwehrkommandant gewählt wird und welche Befugnisse er hat. Daneben enthält sie eine Aufstellung welche Pflichten die Feuerwehrleute haben.
Anmerkung: Ich fand diese Satzung sehr interessant. Sie zeigt welch wichtiges und vielseitiges Ehrenamt die Mitglieder unsere freiwilligen Feuerwehr ausüben.

15. Hundesteuersatzung

Die Satzung wurde am 23.11.1980 beschlossen und am 01.01.2005 wegen einer Änderung Kampfhundesteuer das letzte Mal geändert. Sie enthält welcher Hund wie viel kostet. Außerdem kann man darin auch nachsehen aus welchen Gründen man sich von der Hundesteuer befreien lassen kann.

Eisingens Satzungen – Teil 1

Satzungen regeln in einer Gemeinde das Zusammenleben. Es gibt sie zu den verschiedensten Themen. Zum Beispiel zu Erschließungskosten, der freiwilligen Feuerwehr, dem Jugendzentrum und vielem anderen mehr.

Im Normalfall kann man jahre- oder auch jahrzehntelang in einer Gemeinde wohnen ohne auch nur mal einen Blick in eines dieser Schriftstücke geworfen zu haben. Eigentlich braucht man sie nur, wenn es Streitigkeiten gibt, man etwas von der Gemeinde möchte, oder umgekehrt, diese plötzlich von einem etwas fordert.

Die Satzungen selbst sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich leicht zugänglich. In Waldbüttelbrunn, beispielsweise, sind die Satzungen leicht über das Internet ausfindig zu machen. Dort kann man sie herunterladen und bequem von zu Hause aus studieren. Auch unser anderer Nachbar, Waldbrunn, hat zumindest einen Teil seiner Satzungen im Internet veröffentlicht.

Auch für Eisingen hatte ich schon einmal einen Antrag zur Veröffentlichung der Satzungen im Internet an die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat eingereicht. Leider wurde dieser noch nicht behandelt.

Daher muss man sich hier in das Rathaus begeben und um Einsicht in die Unterlagen bitten. Diese wird selbstverständlich gewährt, denn die Bürgerinnen und Bürger haben tatsächlich ein Recht darauf.
Ich habe das ausprobiert und unsere Bürgermeisterin gefragt, ob ich alle Satzungen der Gemeinde einsehen dürfte. Frau Engert hat umgehend zugestimmt und mir bei dem kurzfristig angesetzten Termin (am 29.08.2013) vier Ordner mit den Satzungen und den Sitzungssaal des Gemeinderats als „Leseraum“ zur Verfügung gestellt.

Tja, da standen sie nun vor mir: Die Worte, die das Leben (in Eisingen) regeln.

SatzungenEisingen01

Was mir als erstes durch den Kopf ging war: „Und was ist, wenn es im Rathaus mal brennt?“
So wie sich mir die Situation darstellte (eine Nachfrage eine Verwaltung hat das bestätigt), gibt es wohl nur diese Exemplare der Satzungen. Damit könnte schon ein kleiner, örtlich begrenzter Brand, der Gemeinde und dem Gemeinderat größere Probleme bereiten. Ich gehe davon aus, dass ein paar Neufassungen und Änderungen wahrscheinlich noch auf irgendeinem PC im Rathaus vorhanden sind. Aber so einiges wäre wohl unwiederbringlich verloren und müsste neu diskutiert und beschlossen werden.
Ich denke, dass hier Handlungsbedarf besteht und man Kopien, insbesondere auch in elektronischer Form, anlegen sollte. Das geht schnell und braucht keinen Platz. Daneben wäre es natürlich gut, wenn darüber nachgedacht würde, wie man die Satzungen allen Bürgern per Internet dauerhaft zur Verfügung stellt.

Aber eigentlich war ich nicht wegen der Sicherheit für die Satzungen ins Rathaus gekommen. Meine Absicht war den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen die Politik in einer Gemeinde besser zu verstehen. Informierte Einwohner sind gut für die Demokratie, Demokratie ist gut für eine starke Gesellschaft und die wiederum ist gut für die Gemeinde.
Daher wollte ich feststellen welche Satzungen es gibt, wann sie beschlossen bzw. zuletzt geändert wurden und was sie so im Groben enthalten, um diese Informationen dann in meinem Blog zu veröffentlichen.
Ich machte mich an die Arbeit und schoss zunächst ein paar Fotos von den Ordnern (ich fotografierte die Ordnerrücken, um nicht alles abschreiben zu müssen).

Dann schlug ich Ordner Nummer eins auf und bewunderte das hübsche Inhaltsverzeichnis. Die leichte Unschärfe kommt von meinen hin und wieder ungenügenden Fotografierkünsten, aber die Ausführung mit Schreibmaschine ist original.

SatzungenEisingen02

Das war eine kurze Einführung zu unseren Satzungen. Im zweiten Teil zu den Satzungen beschreibe ich sie näher. Dabei gehe ich auch darauf ein, welche davon überhaupt noch gültig sind und welche schon außer Kraft gesetzt wurden. Diesen Artikel werde ich in den nächsten Tagen hier veröffentlichen.
Sie werden dann feststellen, dass die Frage, ob unsere Bürgermeisterin teilweise noch in D-Mark bezahlt wird, durchaus berechtigt ist.

Bitte Gemeindeinformationen veröffentlichen

Gestern habe ich eine E-Mail an unserer Bürgermeisterin geschickt. Darin bitte ich darum die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde sowie Geschäftsordnungen, Beschlüsse und Protokolle des Bau- und Umweltausschusses und des Gemeinderats auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Ich bin auf die Idee gekommen, da ich selbst in letzter Zeit des öfteren derartige Informationen benötigt hätte, aber auf der HP gar nichts zu finden war. Schon alleine wenn man wissen möchte wieviel die Ausstellung eines Reisepasses kostet muss man sich an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden und diese dadurch unnötig von anderen Tätigkeiten abhalten. Und falls man die Information am Wochenende braucht muss man sich bis Montag gedulden.
In der heutigen Zeit ist es so einfach und kostengünstig auch größere Mengen an Informationen den Menschen zur Verfügung zu stellen, sodass es eigentlich keinen rationalen Grund mehr gibt, der dagegen spricht.
Daneben haben die Bürger durch Steuern, Abgaben und Gebühren für die Erstellung dieser Dokumente bezahlt und damit ein Recht erworben frei darauf zugreifen zu dürfen.

Ich würde mich freuen, wenn Gemeinderat und Gemeindeverwaltung meinen Bitten nachkommt. Dies wäre ein toller neuer Service für die Einwohner sowie ein kleiner Schritt in Richtung Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Hinweis in eigener Sache

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich freue mich über Rückmeldungen zu meinem Blog. Wenn Ihnen also ein Text hier gefällt, wenn Sie ihn gar nicht mögen oder Sie darüber schreiben, reden, diskutieren möchten, dann können Sie gerne einen Kommentar hinterlassen. Dies geht ganz leicht indem Sie oben auf „Leave a comment“ klicken.

Mein Schreiben im Wortlaut

Betreff: Veröffentlichung von Informationen im Internet

Sehr geehrte Frau Engert, sehr geehrte Gemeinderätinnen, sehr geehrte Gemeinderäte,

wie Ihnen sicher noch besser als mir bekannt ist, gibt es in unserer Gemeinde eine Vielzahl von Satzungen, Verordnungen, Protokolle, Beschlüssen und Plänen. Immer wieder kommt es vor, dass im Ort ansässige Privat- oder Geschäftsleute Informationen daraus benötigen. Oft hat es sicher Zeit bis diese Informationen vorliegen, manchmal muss es aber auch schneller gehen und in einigen Fällen wäre es sicher wünschenswert, wenn sie sofort griffbereit wären. Dieses geschieht aber nicht nur während der Öffnungszeiten des Rathauses, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen.
Daneben kostet es die Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung auch Zeit die gewünschten Informationen für die Bürger herauszusuchen und mitzuteilen.
Ein online verfügbares Beschlussarchiv würde auch der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zugute kommen, da hierüber ganz komfortabel auch alte Beschlüsse auffindbar wären.

Um die Verfügbarkeit von Unterlagen, die alle Einwohner Eisingens betreffen, zu erhöhen habe ich folgende Bitten an Sie:

1) Bitte sorgen Sie für die Veröffentlichung aller Satzungen der Gemeinde Eisingen auf der Internetseite der Gemeinde. Sofern es neben den Satzungen noch Verordnungen gibt, bitte ich darum auch diese zu veröffentlichen.

2) Bitte lassen Sie die Geschäftsordnungen für die Sitzungen des Gemeinderats und des Bau- und Umweltausschusses auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlichen.

3) Bitte lassen Sie alle Protokolle und Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlichen.

4) Bitte lassen Sie alle Protokolle und Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlichen.

Am Besten wäre, wenn die Daten in einem Format vorliegen würden, das mit Hilfe der Suchfunktion auf der Homepage durchsuchbar ist (also nicht als PDF). Das würde es den interessierten Einwohnern erleichtern schnell alle Informationen zu einem bestimmten Thema zu finden.

Die Kosten, die für eine solche Veröffentlichung anfallen würden sind überschaubar und würden im Laufe der Zeit dadurch wieder eingespart werden, dass die Angestellten der Gemeinde mit einer geringeren Anzahl von Anfragen konfrontiert werden.

Recht umfangreich, aber trotzdem mit noch viel Verbesserungspotenzial ist das Informationsangebot auf der Homepage der Gemeinde Waldbüttelbrunn.
Steuern und Gebühren: http://www.waldbuettelbrunn.de/index.php?cat=3&id=26
Ortsrecht: http://www.waldbuettelbrunn.de/index.php?cat=3&id=30

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartrich