Archiv der Kategorie: Finanzierung

Gemeinderatssitzung am 15.11.2013

Wie schon erwähnt konnte ich leider an der Gemeinderatsitzung nicht teilnehmen. Ich habe mich jedoch mit verschiedenen Gemeinderäten unterhalten und nach deren Erinnerungen und Notizen einen Bericht zur Sitzung verfasst. Er ist zwar nicht so umfangreich wie sonst, aber ich denke, dass er alle wesentlichen Aspekte der Sitzung enthält. Wie immer freue ich mich über Ergänzungen und Kommentare.

Ich verwende im Text wieder Abkürzungen.
HS 50: Grundstück Hauptstraße 50
KU: Kommunalunternehmen
ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr
TOP: Tagesordnungspunkt
Meine persönlichen Anmerkungen sind, wie immer durch das Wort „Anmerkung“ gekennzeichnet und kursiv geschrieben.

1) 3. Änderung Bebauungsplan „An der Zeil“

a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Entwurfs
c) Auslegungsbeschluss nach § 3 II i.V.m. § 4 II BauGB

Es wurden Änderungen am Bebauungsplan beschlossen, sodass nun der Schweinezuchtbetrieb, den es dort schon länger nicht mehr gibt, nicht mehr berücksichtigt werden muss. Die Höhe der Kniestöcke für Gebäude wurde auf 1m begrenzt (mit 10:3 Stimmen angenommen). Begrenzungen zwischen Grundstücken dürfen maximal 1,4m hoch sein. Für Begrenzungen entlang Terrassen gibt es jedoch eine Ausnahme. Dort darf die Begrenzung auf einer Länge von 4m eine Höhe von bis zu 2m haben. Zudem wurde beschlossen, dass die Hausdächer auch anthrazit sein dürfen.
Bodenbeläge (Anmerkung: Natürlich außen, nicht innen 🙂 ) müssen in dem Gebiet wasserdurchlässig sein. Hierbei ist neben Rasengittersteinen nun auch Drainasphalt zugelassen. Dies wurde mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen. Bestehende asphaltierte Flächen genießen aber Bestandsschutz (z.B. der Parkplatz der EDEKA).
Anmerkung: Da ich auch nicht wusste, was Drainasphalt ist, habe ich in der Wikipedia nachgesehen und erfahren, dass es sich dabei um wasserdurchlässigen Asphalt handelt.

2) 7. Änderung Bebauungsplan „Weinberg“ – Aufstellungsbeschluss

Bezüglich der Grundstücksbegrenzungen im Baugebiet „Weinberg“ wurde eine Bebauungsplanänderung beauftragt.
Hintergrund ist ein Zaun zwischen zwei Grundstücken, der eine Höhe von 1,8m hat. Ich habe schon früher (hier und hier) über diese Angelegenheit berichtet.

Anmerkung: Für eine Änderung des Bebauungsplans muss wohl zunächst ein Architekt Vorarbeiten leisten. Dies ist mit diesem Beschluss geschehen. Die eigentliche Änderung kann erst mit den Unterlagen des Architekten in einer späteren Sitzung durchgeführt werden.

3) Sanierung Müllersweg – Beschlussfassung über die Planung

Herr Leimeister vom Ingenieurbüro Köhl, der auch schon die Bürgerinnen und Bürger in der Anliegerversammlung informiert hatte, stellte die Baumaßnahme dem Gemeinderat gewohnt professionell und sachkundig vor.
Der Gemeinderat hatte dann die Aufgabe einen Beschluss zu fassen in welcher Form die Sanierung des Müllerswegs ausgeführt werden soll.
Wie in der Anliegerversammlung (LINK) durch die Mehrheit der Anlieger gewünscht wurde,
http://www.eisingen-info.de/2013/10/05/burgerversammlung-zur-sanierung-mullersweg/
wird es nun entlang der Straße einseitig einen Gehweg geben. Diese soll eine abgerundete Bordsteinkante bekommen wird. Dies wird dann in etwa so aussehen:

Gehweg einseitig mit abgerundeter Kante (Foto aus der Stöckachstraße)

Gehweg einseitig mit abgerundeter Kante (Foto aus der Stöckachstraße)


Der Ablauf der Sanierung ist wie folgt geplant:

Vorstellung im Gemeinderat November 2013
Veröffentlichung im Staatsanzeiger Ende Dezember 2013
Versand der Leistungsverzeichnisse Januar 2014
Submission (Anmerkung: Ende der Ausschreibung) im Rathaus Eisingen Februar 2014
Vergabe März 2014
Baubeginn Mitte April 2014
Bauende August/September 2014

Während der Bauphase kann der Müllersweg nicht bzw. nur sehr eingeschränkt befahren werden.

4) Bauleitplanung Gemeinde Waldbrunn, Bebauungsplan Wiesengrund II- Teil 1, Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Anmerkung: Wie ich schon berichtet habe, wird die Gemeinde Waldbrunn ein Baugebiet mit 150 neuen Bauplätzen ausweisen. Da dies auch Auswirkungen auf Eisingen hat, hatte die Waldbrunn nun um eine Stellungnahme des Gemeinderats gebeten.
Unser Gemeinderat äußerte auch wirklich Bedenken. Sorgen macht hierbei ein möglicher Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der Gemeindeverbindungsstraße nach Kist. Außerdem wurden Bedenken bezüglich des Wasserabflusses zu Kläranlage hin geäußert.
Der Kanal kann hierbei aber wohl durch ein Regenrückhaltebecken effizient entlastet werden. Das Problem mit dem Verkehr bleibt aber ungelöst.

5) Bestellung eines Wahlleiters und stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2014

Für die Kommunalwahl am 16. März 2014 wird ein Wahlleiter und ein Stellvertreter für den selbigen benötigt. Der Gemeinderat bestellte Frau Kuhn zur Wahlleiterin und Herrn Berberich zum stellvertretenden Wahlleiter.

6) Absicherung von Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr

Bisher musste die Feuerwehr immer eine Genehmigung einholen, wenn sie gebeten wurde eine Veranstaltung abzusichern (z.B. den Martinszug). Es gibt jedoch die Möglichkeit durch einen Beschluss des Gemeinderats diese Genehmigung dauerhaft zu erteilen. Dieser Beschluss wurde hier vom Gemeinderat gefasst.

7) ÖPNV im Landkreis Würzburg – Linienbündelungskonzept

Es lag ein Schreiben des Kommunalunternehmens vor, das sich „Linienbündelung gemäß Nahverkehrsplan“ nennt. In diesem steht welche Unternehmen den für den ÖPNV für welche Gebiete (= Korridore) im Landkreis zuständig sind. Für Eisingen, Waldbrunn, Kist und Kleinrinderfeld ist das Busunternehmen Heim zuständig. Dieses rechnet direkt mit der WVV ab.
Der Gemeinderat kritisierte hier (Anmerkung: Zurecht!), dass vom Kommunalunternehmen erst informiert wurde, nachdem schon alles beschlossen war.

8) Bekanntgaben

  • Die Bewilligung für die Zuschüsse zum Krippenumbau in Höhe von 179.400EUR (62%) ist eingetroffen.
  • Das Provisorium für die Kinderkrippe (das Containergebäude) wurde aufgestellt. Es wird am 22.11.2013 bezogen. Anmerkung: Ich werde versuchen ein paar Fotos zu bekommen und hier auf der Seite zu veröffentlichen.
  • Der Verbandskasten in der Turnhalle wurde kontrolliert und erneuert.
  • Frau Engert hat den Verbleib der Sackkarre in der Erbach-Halle klären lassen. Sie ist vorhanden.

Protokoll

Als es an die Genehmigung des Protokolls ging, kam es einmal mehr zu einem Eklat, da die SPD Änderungen daran haben wollte und Frau Engert nicht bereit war diesem Ansinnen nachzukommen. Es gab einen handfesten Streit, bei dem auch die Behauptung der SPD, sie hätte angeblich ein Konzept für das bestehende Haus auf dem Grundstück die HS 50 haben wollen zur Sprache kam. Dass dem nicht so war konnte durch das Protokoll der Sitzung belegt werden, aber es wurde nicht genehmigt und wird somit vorerst auch nicht veröffentlicht.
Anmerkung: Das Nachsehen haben in diesem Fall mal wieder nur die Bürger, die nicht über das Handeln ihrer gewählten Vertreter informiert werden. Eigentlich haben sie genug darunter zu leiden, dass sich viele Dinge in der Gemeinde verzögern, da sich der Gemeinderat mit den vielen, vielen Streits selbst behindert.

Aufgrund der wohl recht turbulenten Ereignisse wurde die Sitzung an dieser Stelle geschlossen, wodurch der letzte TOP „Anfragen“ entfiel.

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Umbau Kindergarten/Kinderkrippe: Leistung, Preis und Finanzierung

Der letzte Teil meiner Reihe über die aktuellen Bauvorhaben der Gemeinde handelt von dem Umbau im Kindergarten. Der Raum einer Kindergartengruppe soll in einen Raum für die Krippe verwandelt werden.

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Leistung

Umbau eines Raumes im Kindergarten, damit er für die Kinderkrippe als Gruppenraum nutzbar ist.

Kosten

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf 289.000 EUR. Hinzu kommen 77.260 EUR zzgl. Nebenkosten für das Provisorium (Container auf Grundstück Hauptstraße 50). Mit den Nebenkosten wird die Gemeinde für die Container voraussichtlich ca. 90.000 EUR bezahlen müssen.

Finanzierung

Staatliche Fördermittel (ca. 62%): 179.400 EUR

Bleibt zu finanzieren: 109.600 EUR
Davon:
Diözese Würzburg (40%): 43.840 EUR
Gemeinde (Rest): 65.760 EUR

Für das Provisorium gibt es keine Fördergelder. Diese Kosten müssen daher von der Gemeinde komplett bezahlt werden. Daher wird die Gemeinde schlussendlich ca. 155.000 EUR überweisen müssen. Dies wird aus vorhandenen Mitteln beglichen.

Zusatzinformationen

  • Das Kindergartengebäude gehört nicht der Gemeinde Eisingen ist nicht energetisch saniert.
    Anmerkung (aus der Wikipedia): „Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung, bezeichnet in der Regel die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung.“
  • Die Kosten für einen Neubau für eine Krippengruppe (z.B. auf dem Grundstück Hauptstraße 50) wurden im November 2012 von einem Architekturbüro auf 519.000 EUR inklusive Baunebenkosten und Außenanlagen geschätzt. Hierfür hätte die Gemeinde 363.000 EUR Förderung erhalten und 155.700 EUR selbst bezahlen müssen.
  • In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2013 wurde ein Konzept für ein Mehrgenerationenhaus vorgestellt, das neben einer Seniorenbegegnungsstätte und Räume für eine eine Tagespflege auch zwei Krippengruppen enthalten könnte. Laut Architekt würden die Kosten hierfür zwischen 1.000.000 und 2.000.000 EUR liegen. Allerdings gibt es Fördergelder sowohl für den Krippenbau als auch für Einrichtungen für Senioren.
    Den Preis für ein solches Mehrgenerationenhaus kann man nun mit den Kosten für diesen Umbau im Kindergarten (289.000 EUR) zusammen mit dem schon abgeschlossenen Umbau für die erste Krippengruppe (ca. 640.000 EUR) vergleichen.
    Anmerkung: Und sich dann wundern

Erneuerung Place Bernières: Leistung, Preis und Finanzierung

Dies ist der dritte Teil meiner Artikelreihe zu den aktuellen Bauvorhaben in Eisingen. Er dreht sich um die Erneuerung des Place Bernières.

Zur Erinnerung: Der erste Teil handelte von der Sanierung der Schule und der Zweite von der Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen im Müllersweg.

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Leistung

Der Architekt hat seine Planungen abgeschlossen und auch die Vermessungen sind beendet. Das Baugrundgutachten ist fertig gestellt und im November 2013 beginnen die Ausschreibungen für die Arbeiten. Diese sollen im nächsten Jahr beginnen. Zum Backhäuslesfest 2014 soll der Platz fertiggestellt sein und eingeweiht werden.

Preis

Die erste Schätzung lag bei 200.000EUR. Doch dann fand der Gemeinderat Gefallen an der Idee auch einen Teil des Wiesengrundwegs in die Erneuerung einzubeziehen. So soll nun nun die Straße entlang des Neubaus und des bisherigen Parkplatzes gepflastert und nicht nur asphaltiert werden. Dies erhöhte die Kosten auf 289.000EUR.

Finanzierung

Der Freistaat Bayern fördert die Neugestaltung zu 60%. Das sind 173.000EUR, die Frau Engert in München beantragt. Die restlichen 116.000EUR werden aus vorhandenen Geldmitteln der Gemeinde bezahlt.

Sanierung Müllersweg: Leistung, Preis und Finanzierung

MuellerswegSchaeden02Im zweiten Teil meiner Artikelreihe zu den aktuellen Bauvorhaben in Eisingen geht es um die Sanierung des Müllerswegs. Dort ist die Straße in einem eher traurigen Zustand und der Kanal darunter ziemlich kaputt. Daher hat der Gemeinderat beschlossen Kanal, Wasserleitungen, Straße und Gehweg erneuern zu lassen.
Kürzlich fand im Rathaus eine Anwohnerversammlung statt, in der die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeiten und die Kosten informiert wurden. Ich hab auch darüber einen Artikel geschrieben.

Leistung

Die Leistung ist noch nicht vom Gemeinderat beschlossen. Daher kann ich hier nur beschreiben was bei der Anwohnerversammlung den größten Anklang fand.
Die Straße wird aufgegraben. Ein Teil der Erde ist belastet und muss entsorgt werden.Dann werden der Kanal sowie die Wasserleitungen neu verlegt. Jedes Haus und jedes Grundstück bekommen neue Kanal- und Wasseranschlüsse. Dann wird wieder zugeschüttet und die Straße neu gemacht. Diese soll 4,5m breit werden und einseitig einen 1,25m breiten Gehweg bekommen. Durch den Gehweg sind Fußgänger und insbesondere die Schulkinder, die dort entlang laufen besser geschützt, falls im Winter mal ein Auto ins rutschen kommt.

Preis

Gemäß einer Schätzung des Ingenieurs, der die Planung gemacht hat, belaufen sich die Kosten auf ca. 384.000EUR.

Finanzierung

Ein Teil des Geldes muss laut Gemeindesatzung von dem Anwohnern aufgebracht werden. Bei Haupterschließungsstraßen, wie der Müllersweg eine ist, entfallen auf die Gemeinde 60% der Fahrbahn- und 40% der Gehwegkosten. Dadurch liegen bei den Anwohnern (von mir geschätzt) 45% der Kosten und 55% bei der Gemeinde. Dies sind in absoluten Zahlen ca. 173.000EUR für die Anwohner und 211.000EUR für die Gemeinde. Korrektur: Wie ich inzwischen erfahren habe, werden die Anwohner nur am Straßen- und Gehwegbau beteiligt. Die Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen werden komplett von der Gemeinde übernommen. Dadurch entfallen auf die Anwohner nur ca. 95.000EUR. Den Löwenanteil in Höhe von ca. 289.000EUR entfällt auf die Gemeinde. Diese bezahlt ihren Anteil aus vorhandenen Geldmitteln.

Die Schulsanierung: Leistung, Preis und Finanzierung

Zur Zeit gibt es mehrere öffentliche Bauprojekte in unserer Gemeinde. Ich möchte daher darüber informieren aus welchen Gründen diese durchgeführt werden sollen und was getan wird. Außerdem versuche ich die Kosten und die geplante Finanzierung aufzuzeigen.
Ich hoffe, dass meine Daten vollständig sind. Bei Fehlern bin ich für Korrekturen dankbar.

Ich beginne heute mit der Sanierung der Eisinger Schule.
Wie man leicht sehen kann ist das Gebäude alt und auch nicht im besten Zustand. Außerdem ist es nicht barrierefrei und nach den pädagogischen Kenntnissen einer vergangenen Zeit gebaut. Frau Engert wies zudem in einer Sitzung des Gemeinderats darauf hin, dass der Schulstandort in Eisingen gesichert ist.

Vom Architekturbüro Haase wurden in der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2012 drei mögliche Sanierungsvarianten vorgestellt. Diese sind im Folgenden zu finden. Die Finanzierung ist dabei vereinfacht dargestellt und geht von einer 10-jährigen Tilgungszeit aus. Abschreibungen und Wartungskosten sind nicht berücksichtigt.

Der tatsächlich Umfang der Sanierung soll in der sogenannten „Lenkungsgruppe“, die aus etwa zwölf Personen besteht, erarbeitet werden.
Diese setzt sich zusammen aus:

  • Architekt
  • Schulleitung
  • Leiterin der Mittagsbetreuung
  • Behindertenbeauftragter
  • Vertreter der Rathausfraktionen
  • Bürgermeisterin
  • Jugendbeauftragter
  • Vertreter der Regierung (zumindest zeitweise bei Bedarf)

Anmerkungen:
Der Wert bei „Gesamt“ wird in allen Varianten mit Gesamt = Sanierungskosten + „30-Jahresbetrachtung“ – Eigenkapital – Förderung berechnet.
FAG = Finanazausgleichsgesetz
KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau

Variante 1

Umfang der Arbeiten

Reparaturen an Außenanlagen, Dach, Putzschäden, Brandschutz, Barrierefreiheit, Teilsanierung Elektro

Sanierungskosten

400.000EUR – 500.000EUR

Finanzierung

Eigenkapital: 200.000EUR
Kredit (4% Zinsen): 300.000EUR

Zusatzkosten (30-Jahresbetrachung)

Zinsen: 60.000EUR
Energie: 960.000EUR

Gesamt

1.320.000EUR

Bemerkungen

  • kein Zuschuss
  • kein verbilligtes Darlehen
  • nur geringe Energieeinsparung
  • keine Verbesserung für den Schulbetrieb

Variante 2

Umfang der Arbeiten

Generalsanierung mit Anpassung der Räume an die heutigen Bedürfnisse nach den Richtlinien FAG sowie den derzeit geltenden Bauvorschriften.

Sanierungskosten

2.500.000EUR

Finanzierung

Eigenkapital: 200.000EUR
Förderung nach FAG: 950.000EUR
KfW-Kredit (0% Zinsen): 1.240.000EUR
Kredit (4% Zinsen): 110.000EUR

Zusatzkosten (30-Jahresbetrachung)

Zinsen: 22.000EUR
Energie: 450.000EUR

Gesamt

1.822.000EUR

Bemerkungen

  • keine weitere Sanierung für viele Jahre notwendig
  • optimale Lehr- und Lernbedingungen
  • in späteren Jahren geringe Belastung durch das Gebäude

Variante 3

Umfang der Arbeiten

Generalsanierung mit Anpassung der Räume an die heutigen Bedürfnisse nach den Richtlinien FAG sowie den derzeit geltenden Bauvorschriften. Zusätzlich Installation einer PV-Anlage und Ersatz eines Gaskessels durch Klein-BHKW (Blockheizkraftwerk)

Sanierungskosten

3.000.000EUR

Finanzierung

Eigenkapital: 300.000EUR
Förderung nach FAG: 950.000EUR
KfW-Kredit (0% Zinsen): 1.240.000EUR
KfW-Kredit (2% Zinsen): 100.000EUR
Kredit (4% Zinsen): 410.000EUR

Zusatzkosten (30-Jahresbetrachung)

Zinsen: 92.000EUR
Energie: 50.000EUR

Gesamt

1.892.000EUR

Bemerkungen

  • keine weitere Sanierung für viele Jahre notwendig
  • optimale Lehr- und Lernbedingungen
  • in späteren Jahren geringe Belastung durch das Gebäude
  • in späteren Jahren geringe Belastung durch Folgekosten