Ich wurde gestern von einem Kandidaten für die Gemeinderatswahl darauf angesprochen, dass es ihm nicht gefällt, wenn sich Leute hier auf meiner Seite anonym äußern.
Da dies auch in den Kommentaren hier auf der Seite immer wieder zur Sprache kommt, möchte ich dazu Stellung beziehen.
In unserem Grundgesetz wird die in Artikel 5, Absatz 1 die freie Meinungsäußerung garantiert.
Freie Meinungsäußerung ist aber nur dann möglich, wenn man nicht damit rechnen muss, dass einem hierdurch Nachteile entstehen.
Wenn man sich zu einem Thema unter seinem eigenen Namen äußert, dann muss man sich überlegen, wem diese vielleicht nicht gefällt. Chef, Geschäftspartner, Kunden, Friseur, Arzt, Gemeinderat, Familie oder wer auch sonst aus dem Bekanntenkreis, vertreten vielleicht eine andere Ansicht. Dadurch ist es nicht unwahrscheinlich, dass man diese verärgert und einem Nachteile entstehen.
Schon allein durch die Möglichkeit der Entstehung von Nachteilen kann es zu einer Selbstzensur kommen. Dies bedeutet, dass man aus Angst vor Nachteilen seine Meinung nicht äußert.
Ich möchte dies an einem (fiktiven) Beispiel verdeutlichen. Wie sehr es den den Haaren herbei gezogen ist, oder auch nicht, kann dann jeder Leser für sich selbst entscheiden.
„Bürger X aus Y schreibt unter seinem Namen einen Leserbrief an eine Zeitung in dem er die Entscheidungen eines Gemeinderats zur Sanierung einer Straße scharf kritisiert.
Im Jahr darauf will er einen Carport bauen, für den in einem Detail eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig ist. Auf heftige Intervention des damals kritisierten Gemeinderats, dessen Fraktion und weiterer befreundeter Gemeinderäte wird die Befreiung nicht erteilt.
Als der besagte Gemeinderat zwei Monate später eine Entscheidung unterstützt, die die Gemeinde viel Geld kostet, unterlässt X es dies zu kritisieren, da seine Tochter im kommenden Jahr ein Haus bauen möchte.“
Anmerkung: Meinungsäußerung ist, wie im Beispiel verdeutlicht, keine Erfindung des Internetzeitalters.
Eben wegen der Gefahr der Selbstzensur hat auch das Oberlandesgericht Hamm am 03.08.2011 mit deutlichen Worten entschieden, dass es ein Recht auf Anonymität im Internet gibt und dieses durch das Grundgesetz gedeckt ist.
In diesem Urteil (Aktenzeichen I-3 U 196/10) steht:
„Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).“
Das Urteil des Bundesgerichtshofes, auf das in der letzten Zeile verwiesen wird, war übrigens das zum Verfahren gegen die Lehrerbewertungsplattform spickmich.de. Hier hatte eine Lehrerin dagegen geklagt, dass Schüler ihre Arbeit anonym bewerten dürfen. Der BGH hatte die Revision der Lehrerin zurückgewiesen.
Des weiteren wird in §13, Absatz 6 des Telemediengesetzes wird sogar von Diensteanbietern gefordert, dass die Nutzung von Telemedien anonym möglich sein muss.
Dies alles deutet klar darauf hin, dass nicht nur der Gesetzgeber für eine anonyme Meinungsäußerung eintritt, sondern auch die deutschen Gerichte dies ebenso sehen.
Ich habe diese Seite erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger über Kommunalpolitik zu informieren und um die öffentliche politische Diskussion zu ermöglichen. Es ist hier jedem freigestellt ob er seinen richtigen Namen angeben möchte oder nicht. Dies ist so und wird so bleiben. Auch dann, wenn es manchen Leuten nicht gefällt.
In diesem Zusammenhang und aus gegebenem Anlass möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich mir auch per E-Mail nicht sagen lasse zu welchen Themen ich mir ein Urteil erlaube und zu welchen nicht. Konkret wurde mir folgender Satz geschrieben: „Man kann sich hier nur ein Urteil erlauben, wenn man entweder selbst in der Gemeindeverwaltung arbeitet, oder gearbeitet hat oder Gemeinderat ist.“
Ich finde es interessant, dass es wirklich Menschen gibt, die meinen, dass „einfache“ Bürger sich kein „Urteil erlauben“ könnten.
Selbstverständlich darf sich jeder kritisch zu meiner Internetseite und meinen Ansichten äußern. Nur einschränken lassen möchte ich mich hierbei nicht.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte machen sie so oft wie möglich von ihrem verbrieften Recht Gebrauch sich ein Urteil zu bilden und Ihre Meinung offen oder anonym zu äußern. Vielfältige Meinungen beleben die Diskussion und stärken die Demokratie.
Anmerkung: Ich hatte in dem Gespräch mit dem Gemeinderatskandidaten ein Urteil des Verfassungsgerichts zu dem Thema erwähnt. Leider hatte ich mich dabei getäuscht. Es war das Urteil des OLG Hamm, dass ich im Sinn und leider dem falschen Gericht zugeschrieben hatte. Ich bitte hierfür um Entschuldigung.
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