Gemeinderatssitzung am 20.11.2015

RathausAnmerkung: Im folgenden Text sind die Aussagen der beteiligten Personen keine wörtlichen Zitate. Es handelt sich um eine sinngemäße Wiedergabe des Geschehens und der Diskussionen. Anmerkungen von mir, die das Geschehen beschreiben oder erklären sind kursiv geschrieben.

Protokoll der letzten Sitzung

R. Hock (Grüne): Die Vorschläge zu Sparmaßnahmen sollten im schon im 3. Quartal kommen, nicht erst im vierten.

H. Kennerknecht (SPD): Der Satz, dass beim Umbau der Erbachhalle manches nicht berücksichtigt wurde, soll gestrichen werden.
Auch das mit den Mehrkosten muss weg. Oder man muss dazu schreiben im Vergleich zu was die Mehrkosten entstehen.

E. Blenk (UBE): Im Vergleich zum geplanten Haushalt.

U. Engert: Ich habe das in der Sitzung aber doch so gesagt.

H. Kennerknecht (SPD): Das soll gestrichen werden.

H. Kohl (SPD): Dass die Anwohner im Rahmen der Sanierungssatzung steuerliche Vorteile bekommen, sollte ins Protokoll aufgenommen erden.

U. Engert: Das können wir aufnehmen.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 1.0 Beschlussfassung zur Geschäftsordnung des Gemeinderats

U. Engert: Ich habe noch einmal mit der Rechtsaufsicht gesprochen. Wir müssen jetzt die Punkte, die von der Rechtsaufsicht als rechtswidrig markiert wurden genehmigen. Wenn es vom Gemeinderat wieder abgelehnt wird, dann wird es von der Rechtsaufsicht angeordnet.

Die Geschäftsordnung wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

H. Kennerknecht (SPD): Tritt das rückwirkend in Kraft?

U. Engert: Ja.

TOP 2.0 Sanierung Sanitärbereiche Erbachhalle, Vorstellung des Konzepts durch Herrn Architekten Versbach

Versbach: Die Lage des Kaltwasseranschlusses im Lüftungsraum ist unzulässig. Das Wasser heizt sich dort auf bis zu 35 Grad auf, was eine sehr gute Temperatur für Legionellen ist.
Dieser Bereich war ja auch noch nicht saniert.
Es sind verzinkte Leitungen verlegt, die so auch nicht mehr zulässig sind. Außerdem sind sie nicht gedämmt. Man dämmt ja inzwischen auch Kaltwasserleitungen.
Es sind also neue Trinkwasserleitungen notwendig. Man muss die ganze Wasserversorgung auf den aktuellen Stand bringen.
Die Treppe, die immer mit einer Kette zugehängt und sowieso nicht verwendet wird, können wir mit einer Platte schließen.

E. Christ (WVAN): Das kann so nicht sein. Die Leitung für den Kaltwasseranschluss wurde doch neu gemacht.

K. Kiesel (UBE): Ja, aber da wurde sie in den Raum gelegt, wo sie jetzt eben nicht sein darf.

H. Kennerknecht: Wozu werden die Toiletten, die von außen zugänglich sind, genutzt?

U. Engert: Für den Ferienspielplatz.

E. Christ (WVAN): Verbaut man sich nicht einen Fluchtweg, wenn man die Treppe verschließt? Wäre es nicht besser eine Wand mit einer Türe einzuziehen?

Versbach: Fluchtwege sind ausreichend vorhanden. Eine Wand nimmt nur Platz weg.

A. Glas (Initiative): Es ist besser, wenn das Geländer weg ist. Dann ist da auch im Fluchtfall mehr Platz.

Versbach: Genau, dann fällt eine Engstelle weg.

U. Engert: Die WCs bei der Feuerwehr kann man nicht in einen großen Raum umbauen, weil es sich um tragende Wände handelt.

Versbach: Die Dusche im ersten Stock wird verkleinert.
Die Kosten belaufen sich auf 128.000 EUR für die Sanitärräume und 21.000 EUR für die Leitungen. Darin sind auch 7.500 EUR für eine Lüftung für die Duschen enthalten. Mit der Mehrwertsteuer kommen wir dann auf ca. 195.000 EUR.

E. Christ (WVAN): Sind da auch die Böden und Isolierung inbegriffen?

Versbach: Ja, das ist dabei.

R. Hock (Grüne): Wie lange wird das Dauern und wie hoch ist die Teuerung über die Zeit?

Versbach: Eine Teuerung über die Zeit wird es nicht geben. Die Dauer ist davon abhängig, ob wir es auf einmal oder in Etappen machen. Wenn man es am Stück macht, dauert es etwa vier Monate.

U. Engert: Das Büro ist dafür bekannt, dass die Kosten eingehalten werden.

M. Wiesler: Sind in den vier Monaten dann Teile nutzbar?

Versbach: Zeitweise, aber wahrscheinlich auch acht Wochen lang gar nichts.

K. Kiesel (UBE): Den Umbau bei der Feuerwehr müssen wir aber vom Rest trennen und schon früher machen lassen.

M. Pfrang (CSU): Hinter der Eingangstüre gibt es zur Zeit einen Vorhang als Windschutz. Was ist damit?

Versbach: Vorhänge sind ganz schlecht in Fluchtwegen. Man könnte eine zweite Türe einbauen und erhielte damit eine Schleuse.

M. Pfrang (CSU): Wird das barrierefrei?

Versabach: Da wo es geht schon. Aber wir haben, zum Beispiel, keinen Aufzug.

F. Schiller (WVAN): Bei der Feuerwehr ist die Wand zwischen den WCs sehr dünn. Ist das wirklich eine tragende Wand?

Versbach: Auch Wände mit 11,5 cm können eine tragende Funktion haben. Aber auch wenn wir das so umbauen, dann brauchen wir auch einen Vorraum, der wieder Platz wegnimmt.
Mein Vorschlag wäre einen in einen Raum nur Pissoirs zu machen und in den anderen ein WC.

U. Engert: Wenn es keine weiteren Fragen gibt, dann können wir zu Beschluss kommen.

E. Christ (WVAN): Von einem Beschluss steht nichts in der Einladung.

U. Engert: Wir können es auch verschieben. Den Beschluss können wir sowieso nur und dem Vorbehalt fassen, dass im Haushalt das Geld bereit gestellt wird. Ich wollte nur das Konzept beschließen lassen.

M. Pfrang (CSU): Gemacht werden muss es ja.

H. Kennerknecht (SPD): Beschließen wir das Konzept, damit wir voran kommen.

D. Mennig (CSU): Kann man den Umbau bei der Feuerwehr vorziehen?

Versbach: Ja, das geht.

Das Konzept wurde unter dem Vorbehalt, dass das Geld bereit gestellt wird, beschlossen.

TOP 3.0 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1467/3, Fichtenweg 6

Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

TOP 4.0 Wasserspielfläche – Beschlussfassung zu Konzept und Standortalternativen

Die Bürgermeisterin fasste zunächst den Vortrag der Landschaftsgärtnerin noch einmal zusammen.
U. Engert: Ich möchte nicht, dass das Fußballfeld der Kinder durch die Wasserspielfläche beeinträchtigt wird. Die Kinder wollen ihren Fußballplatz und er wird auch viel genutzt. Vielleicht kann man die Wasserspielfläche statt bei der Tischtennisplatte auf die andere Seite bauen.

D. Mennig (UBE): Ich halte das auch nur auf der anderen Seite für sinnvoll.

U. Engert: Im Ausschuss kam auch der Vorschlag, dass wir beides umsetzen. Frau Faust soll sich vielleicht noch einmal die andere Seite anschauen.

R. Hock (Grüne): Ich fände es an der Erbachhalle auch gut. Die Spielfläche kann auch während dem Ferienspielplatz oder bei Festen von den Kindern genutzt werden.

H. Kennerknecht (SPD): Der Vorschlag beides zu bauen kam von mir, weil ich denke, dass an der Erbachhalle etwas gemacht werden muss. Wir sollten die Mehrkosten prüfen.

M. Pfrang (CSU): Ich bin auch dafür beides zu machen. Das an der Erbachhalle gefällt mir sehr gut. Wir müssen ja heute nichts beschließen.

E. Blenk (UBE): Ich finde, dass am Wiesengrund unbedingt etwas gemacht werden muss. Das Wasser und die Rundbank müssen ja nicht zusammen stehen. Wir können sie auch getrennt an der Erbachhalle stellen.

F. Schiller (WVAN): Wie hoch ist da der Wasserverbrauch?

Verwaltung: Es handelt sich um einen Kreislauf.

F. Schiller (WVAN): Und die Verschmutzung?

E. Christ (WVAN): An an der Erbachhalle sind auch Feste. Da darf nichts mehr hin, denn die Kinder gehen da raus, spielen und werden schmutzig.

M. Pfrang (CSU): Über Standort können wir ja reden. Von der Architektin wurde erwähnt, dass einmal im Jahr eine Grundreinigung notwendig ist.

R. Hock (Grüne): Die alte Spielfläche sollten wir lassen. Es gibt dort geschützte Tiere. Molche, Frösche und Kaulquappen. Ein Biotop dort wäre ideal. Die Schule oder der Kindergarten könnten die Pflege übernehmen.

U. Engert: Danach hat Frau Faust auch gefragt. Ich würde es auch lassen.

Verwaltung: Der Rückbau wurde schon beschlossen. Am Montag kommt der Bagger.

U. Engert: Uns wurde vom Gemeinderat immer vorgeworfen, dass es noch nicht gemacht wurde.

A. Glas (Initiative): Kinder finden Kaulquappen interessant. Deswegen wäre ich auch dafür das zu lassen. Die neue Wasserspielfläche kann man auch gar nicht mit der alten vergleichen. Ich finde es wichtig am Wiesengrund etwas zu machen, da dort auch der Kindergartenkinder und die Schüler hinkommen.

D. Mennig (UBE): Wenn wir das alte lassen, dann müssen wir die Sicherheit prüfen. Außerdem muss es aufgewertet und gepflegt werden.

M. Pfrang (CSU): Wenn man es lässt, dann muss etwas gemacht werden. Eventuell kann man auch die Hundestation noch versetzen.

U. Engert: Dann stoppen wir den Bagger.

H. Kohl (SPD): Da muss nicht viel gemacht werden. So so gefährlich können die Steine gar nicht sein.

E. Blenk (UBE): Dann beschließen wir jetzt, dass Bagger nicht kommt.

U. Engert: Wer ist dafür, dass den Beschluss zum Rückbau aufzuheben.

Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme aufgehoben.

TOP 5.0 2. Änderung „Bebauungsplan Kalkofen“ Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Dies waren die abschließenden Beschlüsse zu den Änderungen am Bebauungsplan, die am 21.05.2015 von Herrn Wegner im Gemeinderat vorgestellt worden waren. Siehe hier: https://eisingenblog.wordpress.com/2015/06/04/gemeinderatssitzung-am-21-05-2015/

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Bebauungsplans.

TOP 6.0 Aufstellung Bebauungsplan „Steinweg“ des Marktes Höchberg – Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

U. Engert: Das Baugebiet betrifft uns nicht.

Es gab keine Einwände, was einstimmig bestätigt wurde.

TOP 7.0 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

U. Engert: Wie in der Ausschusssitzung besprochen beschließen wir, dass die Haltestelle am Stift ortsauswärts die höchste Priorität für einen barrierefreien Umbau hat. Die auf der anderen Seite hat zweite Priorität und es muss erst noch geklärt werden, wie es da mit der Förderung aussieht. Dies natürlich unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Dies wurde mit einer Gegenstimme beschlossen.

H. Kennerknecht (SPD): Liegen bis zu den Haushaltsberatungen die zu erwartenden Kosten vor?

U. Engert: Ja.

H. Kennerknecht (SPD): Was ist mit der Haltestelle in der Ortsmitte? Die sollte Priorität drei haben.

U. Engert: Das muss ich noch einmal im Protokoll der Sitzung nachschlagen. Protokoll

TOP 8.0 Nahverkehrsplan für die Region 2

U. Engert: Bei diesem Plan geht es nicht um Abfahrtszeiten, sondern um die anzufahrenden Ziele.
Ich werde alle Anträge, die eingegangen sind, weiterreichen. Diese waren:

  • Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
  • Einrichtung einer Haltestelle am REWE-Markt
  • Samstag zwischen 08:07 und 09:47 eine weitere Busverbindung nach Würzburg
  • Mindestens am Wochenende zwischen 20:35 und 22:30 eine weitere Fahrt von Würzburg nach Eisingen.
  • Schaffung von Park+Ride Angeboten am Stadtrand von Würzburg
  • Überprüfung einer Verbundraumerweiterung mit der Nahverkehersgesellschaft Main Tauber mbH
  • Die Busse ab 22:30 von Würzburg nach Eisingen sollen 10 Minuten später fahren, damit man nach Konzert- und Theaterbesuchen mehr Zeit hat
  • Verbesserung der Fahrgastinformation am Hauptbahnhof in Würzburg

Der Gemeinderat stimmte dem mit nur einer Gegenstimme zu.

R. Hock (Grüne): Ich möchte darauf hinweisen, dass die WVV immer auf sehr hohem Niveau jammert. Durch das Semesterticket der Studenten haben sie ziemlich hohe und auch planbare Einkünfte.

G. Fesel (UBE): Was ist denn mit den kostenlosen Fahrten für Eisinger Bürger?

U. Enger: Ja, da gab es ja den Vorschlag der Initiative. Ich habe auch schon mit dem Busunternehmen gesprochen.

A. Glas (Initiative): Es gibt etliche, besonders ältere, Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Bus zum Aldi fahren und dann den Fahrpreis bezahlen müssen. Hier können wir tätig werden.

H. Kennerknecht (SPD): Dann muss das auf die Tagesordnung, dass wir darüber beschließen können.

TOP 9.0 Änderung des § 16 Abs. 3 Friedhofssatzung über Ausmaße der Grabmäler und Einfassungen in Abteilung III des Friedhofs Eisingen

Die Realität hat wohl die Vorschriften überholt, sodass es etliche Gräber gibt, bei denen die Maße nicht mit der Satzung in Einklang sind. Daher wurden jetzt folgende Änderungen einstimmig beschlossen:

  • Grabsteinbreite bei Reihengräbern von 0,70m auf 0,90m erhöht
  • Grabsteinbreite bei Wahlgräbern von 0,80m auf 1,50m erhöht
  • Grabsteinhöhe bei Reihengräbern von 1,10m auf 1,30m erhöht
  • Grabsteinhöhe bei Wahlgräbern von 1,20m auf 1,30m erhöht
  • Grabeinfassung bis zu einer Höhe von 0,10m erlaubt
  • Bei Wahl- und Reihengräbern sind Grabplatten generell gestattet

TOP 10.0 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung der Gemeinde Eisingen

U. Engert: Aus formalen Gründen müssen wir diesen Beschluss noch einmal fassen.

H. Kohl (SPD): In der Satzung steht keine Grundlage auf deren Basis wir eine Grundgebühr erheben können. Außerdem gibt es keine Festlegung für die Berechnungsgrundlage der Grundgebühr.

U. Engert: Die Satzung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Aber wir klären das noch und stellen den Punkt jetzt zurück.

TOP 11.0 Verkehrsangelegenheiten – Weitere Zufahrt Erbachshof, Anfrage SBW

U. Engert: Das St. Bruno-Werk hat angefragt, ob eine weitere Zufahrt zum Erbachshof möglich ist. Im Rahmen des Gewerbegebiets „Landwehr“ ist eine neue Straße an die Kreisstraße vorgesehen.
Bei einer Gesamterschließung der Fläche wird das sicher am gewünschten Ort realisiert, aber zur Zeit ist der Aufwand zu hoch.

Der Gemeinderat beschloss diese Stellungnahme mit zwei Gegenstimmen.

TOP 12.0 Bekanntgaben

U. Engert:

  • Wir haben eine schriftliche Bitte erhalten die Tempo 30-Schilder an der Ortsverbindungsstraße nach Kist zu entfernen, da die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist. Wir warten aber noch die Anordnung ab.
  • Mit Aldi wurde bezüglich dem Umbau mit der Drogerie ein Vertrag abgeschlossen.
  • Die Post hat das Mietverhältnis im Höhenweg gekündigt. Dadurch steht das Gebäude wieder der Gemeinde zur Verfügung.
  • Wir haben bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern im Pfarrhaus Verhandlungen geführt, die aber noch nicht abgeschlossen sind.
  • Es wurden zwei Äcker als Ausgleichsflächen gekauft.
  • Am Volkstrauertag ist jährlich eine Gendenkveranstaltung am Friedhof. Ich finde es schade, dass nur so wenige Leute anwesend waren.
  • Die Schulleiterin Frau Wirth ist nicht mehr bei uns tätig. Sei arbeitet nun in Karstadt.
  • Die Bürgerinnen und Bürger können noch Vorschläge für die Altortsanierung machen.
  • Die Planung für das Gewerbegebiet läuft
  • Es fand ein Treffen der Bürgermeister bezüglich der Flüchtlinge statt. Dabei habe ich erfahren, dass es außer uns nur noch eine weitere Gemeinde gibt, die selbst dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten anbietet.
  • Wegen der Aussage von Herrn Pfrang habe ich mich erkundigt, wie es mit der offenen Ganztagsschule in Bayern weiter geht. Es gibt zur Zeit ein Modellprojekt mit 300 Schulen. Das wird schrittweise ausgeweitet. Im nächsten Jahr sollen es dann 1000 Schulen sein.
  • Der Windpark bei Greußenheim wurde ad acta gelegt, weil es dort zu viele Rotmilane gibt.
  • Am 01.12.2015 findet die Bürgerversammlung statt.

  • Dr. Kennerknecht hat sich wegen dem Eisingen-Blog an die Regierung von Unterfranken gewandt. Diese hat jedoch die Beurteilung der Rechtsaufsicht vollständig bestätigt.
    Es ging um die Meinungsfreiheit in meinem Blog, die den Genossen ein Dorn im Auge ist.

TOP 13.0 Anfragen

M. Pfrang (CSU): Wer leitet nach dem Weggang von Frau Wirth die Schule?

U. Engert: Das übernimmt der Stellvertreter. Die Stelle ist jetzt drei Monate lang vakant und es wird ein Nachfolger gesucht.

M. Pfrang (CSU): Wann bekommen wir den Terminplan für 2016?

F. Schiller (WVAN): Laut Beschluss muss er im November vorliegen.

A. Glas (Initiative): Es ist ja noch November.

H. Kennerknecht (SPD): Bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen im Pfarrhaus: Weiß das Ordinariat, dass wir er schriftliche Stellungnahme benötigen?

U. Engert: Die Kirchenverwaltung hat das Schreiben von uns schon bekommen, aber es geht auch noch an die Diözese.

H. Kennerknecht (SPD): Die Wohnung dort ist erstklassig renoviert und für acht Personen geeignet.

E. Blenk (UBE): Man sollte sie vielleicht lieber als dauerhaften Wohnraum für Flüchtlinge anbieten, deren Asylantrag genehmigt wurde.

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21 Kommentare zu “Gemeinderatssitzung am 20.11.2015

  1. Anonymus 28. November 2015 um 12:00 Reply

    Wieder die leidige Streiterei um den Blog… Hat der Herr Dr. Ing Kennerknecht keine andere Möglichkeit seine Zeit sinnvoll zu nutzen ?

    Zu einigen Punkten: Verstehe ich das richtig das die Gemeinde eine Grundgebühr erhebt für die sie keine satzungsgemäße Grundlage hat ?

    Ach diese Massenaufstellung der Tempo 30 Schilder da hinten ist doch rechtswidrig ? Hätte mich auch gewundert wenn das legal ist das alle 10 m ein Temposchild platziert wurde.

    Warum muss die Erbachhalle schon wieder saniert werden ? Und warum stellt eine dünne Wand ein Problem dar ? Der Architekt bestätigte doch das diese tragend ist. So stellt sich die Frage, was das Problem der Feuerwehr ist.

    Die Erbachhalle ist ein Beispiel von vielen. Die Gemeinde ist ja auch nicht dazu in der Lage eine Straßenbaufirma zu beauftragen um die großzügig markierten Stellen auf den Straßen und Gehwegen auszubessern. Hat man wieder das billigste Angebot genommen und dann eine Pleitefirma erwischt.

    Recht amüsante Sitzung mit der wiederkehrenden Protokoll-Droge.

    Zensurfreie Grüße

    Ein anonymer Einwohner

  2. Vorhaltekosten 30. November 2015 um 15:07 Reply

    Sehr geehrter Anonymus,

    da ist man natürlich aufgeschreckt, wenn ein Mitarbeiter der Gemeinde (in ATZ), der engstens mit den Verwaltungsaufgaben über Jahrzehnte hinaus vertraut ist, einen Zweizeiler zur Grundgebühr losläßt.
    Also zukünftig nicht mehr erschrecken, wenn aus dieser Ecke Ungemach verkündet wird; die Grundgebühr ist durch das Kommunalabgabegesetz rechtens, Abs. 2, Art. 8, KAG.

    Und mit der Grundgebühr (Pauschale 36,-€) seien dann auch verbrauchsunabhängige Fixkosten wie für Strom für den Betrieb der Pumpen, Kosten für das Spülen der Leitungen, teils Löhne und Gehälter der Mitarbeiter des Wasserversorgungsverbandes und Aufwendungen für den Zählerwechsel für alle gleich.

    Einen interessanten Aspekt hat der Einwand von Herrn Kohl (SPD) aber doch!
    Es wird bislang nicht auf die unterschiedlichen Größen von Wasserzählern abgestellt.

    Ich denke es war somit seine Absicht insbesondere Gewerbe- und Landwirtsbetriebe, die mehr als einen Hausanschluß und/oder größere Anschlüsse als Qn (Nenndurchfluß 2,5 qbm/h) haben, dann auch mit entsprechend höheren Grundgebühren zu belasten. Für solche Regelungen wäre nämlich die Aufnahme in eine Satzung durchaus sinnvoll, weil eine Abstaffelung der Grundgebühr nach dem Nenndurchfluß auch eine deutlich höhere Grundgebühr (mehrere hundert €) zur Folge haben könnte. Fraglich nur auf wen damit abgezielt werden sollte?

  3. Anonymus 4. Dezember 2015 um 14:49 Reply

    Ist ja in Ordnung Vorhaltekosten, das ist mir lediglich aufgefallen. Ihr Referat über das Kommunalabgabegesetz und die Diskreditierung ihres politischen Gegners ist nicht notwendig.

    Wo gedenkt denn die Gemeinde ein Gewerbegebiet auszuweisen ? Wenn das genauso „erfolgreich“ wird wie das alte, na dann Gute Nacht !
    Zum anderen: Wenn man doch angeblich so viele Bauanfragen hat, warum weißt man stattdessen nicht ein Wohngebiet aus ?

    Zensurfreie Grüße

    Ein anonymer Einwohner

    • Michael Hartrich 4. Dezember 2015 um 21:41 Reply

      Das Gewerbegebiet soll unterhalb (westlich) des Erbachshofs ausgewiesen werden.

    • Altbürger 13. Dezember 2015 um 22:38 Reply

      soso anonymus sie wollen also entscheiden und wissen welche information notwendig ist
      dann wissen sie bestimmt auch wer die beste wohnlage in eisingen als gewerbe ausgewiesen hat

      • Anonymus 14. Dezember 2015 um 20:36 Reply

        Auf diese kleinkarierte Informations-Diskussion lasse ich mich gar nicht ein. Ob das so die beste Wohnlage ist das jetzige „Gewerbegebiet“ sei mal dahingestellt…

        Zensurfreie Grüße

        Ein anonymer Einwohner

        • doPPelPunkt 14. Dezember 2015 um 22:28 Reply

          Hallo Anonymus,

          „kleinkariert“ find ich echt geil. Cooles Wort. Das beste an Deinen Artikel sind aber echt die Pünktchen. Darf ich Dich ab jetzt Pünktchenmacher nennen?

          Pünktchenfreie Grüße:
          Dein Doppelpunkt
          P.S.
          … ein bischen Spaß muß sein ……

          • Anonymus 15. Dezember 2015 um 19:28 Reply

            Der Begriff ist Ihnen neu ? Naja wie auch immer, aber darauf soll es hinauslaufen. Für die Pünktchen sind Sie zuständig, ich beschäftige mich mit wichtigeren Dingen.

            Zensurfreie Grüße

            Ein anonymer Einwohner

  4. Meine Post 7. Dezember 2015 um 14:43 Reply

    SPD–Fraktion in Eisingen zerrissen?

    Mit einem höchst fragwürdigen Beitrag zur Flüchtlingsunterbringung und der Rolle des bishöflichen Ordinariates wartet die Homepage des SPD-Ortsverbandes Eisingen jüngst auf. Die beiden Doktores des Ortsvereins persönlich, diskreditieren die Bürgermeisterin von Eisingen und die Stellung des Pfarrbüros und damit die politische und kirchliche Gemeinde.

    So geben sich Herr Helmut Kennerknecht und Herr Thomas Neumann namentlich als Autoren des Beitrages aus, in dem der Bürgermeisterin die Einbeziehung des Pfarrbüros bei einem Schriftwechsel mit dem Ordinariat zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten wird. Den beiden wäre es vielleicht lieber gewesen, die örtliche Kirchengemeinde schlichtweg zu übergehen! Die Tiraden und aberwitzigen Respektlosigkeiten in dem besagten Beitrag sehen für mich n i c h t nach einer Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Gemeinderatsfraktion, sondern nach der persönliche Meinung der beiden Doktores aus.

    Ich denke man kann davon ausgehen, dass Gemeinderatsmitglied Manfred Wiesler (SPD) und Gemeinderat Hans Kohl (SPD) die skurrilen Ansichten der beiden Dres. nicht teilen. Herr Wiesler einerseits, der für eine faire und sachliche Arbeit im Gemeindrat angetreten ist, dürfte sich wohl kaum vor diesen Karren – beladen mit Respektlosigkeiten – spannen lassen.
    Und Herr Kohl andererseits, der darüber hinaus die Vertrauenswürdigkeit eines 2. Bürgermeisters beweisen muß, hätte diese vollends verspielt, wenn er sich von polemisierenden Devianten das Geschirr anlegen ließe.

    Es ist höchste Zeit, dass Herr Kohl und Herr Wiesler sich endlich positionieren, ob Sie an der Seite der ewigen Unruhestifter stehen oder eine eigene sachliche und konstruktive Politik für die Bürgerinnen und Bürger Eisingens mitgestalten wollen.
    Das vergiftende Treiben der beiden Unverbesserlichen schadet jedenfalls dem gemeindlichen Leben in Eisingen und es schadet dem Ansehen der SPD in der Region!

    • Altbürger 13. Dezember 2015 um 22:29 Reply

      es ist geradezu irrsinnig, was die eisinge spd sich hier erlaubt

      frohe weihnachten und ein glückliches neues jahr sagt die spd eisingen und zwei zeilen drunter wird gehezt mit unwarheit und gedächtnislücke

      http://www.spd-eisingen.eu/index.php?nr=68076&menu=1

      wünscht der SPD Ortsverein Eisingen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern

      Veröffentlicht am 13.12.2015

      Unwahrheit oder Gedächtnislücke?

    • Liberaler 13. Dezember 2015 um 22:58 Reply

      Frohe Weihnachten!
      wünscht der SPD Ortsverein Eisingen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
      am 13.12.2015 unmittelbar im Anschluss an einen Diffamierungsartikel gegen die Bürgermeisterin und gegen die Pfarrgemeinde.

      Mir scheint, die Genossen der SPD Eisingen sind nun von allen guten Geistern verlassen!

    • Anonymus 18. Dezember 2015 um 14:28 Reply

      Was soll denn die Nummer schon wieder die die Genossen hier aufführen ?

      Brauchen Sie Aufmerksamkeit weil sonst keiner mit ihnen spricht ?

      Haben beide Protagonisten es etwa auf das Bürgermeisteramt abgesehen ?

      Sind sie womöglich nicht ausgelastet ?

      Viele Fragen die uns wie immer hier im Ort leider keiner zufriedenstellend beantworten kann. Meine Empfehlung: Es wird Zeit für die politische Rente.

      Zensurfreie Grüße

      Ein anonymer Einwohner

  5. Primus inter Pares 11. Dezember 2015 um 15:04 Reply

    In Sachen Meine Post.

    Die milde Ansicht von Meine Post über den Artikel auf der SPD-Homepage kann ich nicht teilen.
    Meiner Auffassung nach, geht es darin weit über das Fragwürdige hinaus und ich sehe darin den Straftatsbestand nach StGb § 188, Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens erfüllt. Die Autoren dürften sich wohl gedacht haben mit rhetorischen Mitteln eine ausgeklügelte Herabwürdigung und Diffamierung der Bürgermeisterin hinzubekommen, haben sich dabei aber wohl selbst übertroffen.

    Es folgt eine Kurzdarstellung, in welche Situation die Autoren sich meiner Meinung nach damit gebracht haben.

    § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
    (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
    (2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Begründung:
    1. Es handelt sich um einen Beitrag in der Kategorie Kommunalpolitik und es wird gegen eine Person im politischen Leben des Volkes stehend, öffentlich durch Verbreitung einer Schrift begangen. Der Artikel erscheint öffentlichen, auf der Internetplattform des SPD-Ortsvereins.
    2. Die Beweggründe hängen mit der Stellung als Bürgermeisterin der Beleidigten als Person des öffentlichen Lebens zusammen.
    3. Die Tat (Verbreitung der Schrift) ist geeignet das öffentliche Wirken der politischen Person zu erschweren.

    § 186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Begründung:
    Die üble Nachrede wird durch die Beschreibung von zwei Fällen erfüllt, welche in Kombination und Wechselwirkung dazu geeignet sind eine Person verächtlich zu machen und herabzuwürdigen.
    Fall 1 mit der „Verbreitung von Unwahrheiten“ erfüllt sich im Zusammenhang mit Fall 2 Gedächtnislücke mit „erheblicher Auswirkung auf die Amtsausübung“ regelmäßig und gegenseitig die üble Nachrede dadurch, daß im Zutreffen des Fall 2 regelmäßig und gegenseitig die Verleumdung behauptet ist.

    Anmerkung: Durch das Fehlen eines Fall 3, dass keiner der Fälle 1 oder 2 zutreffen sollte ergibt sich die gezielte Absicht der Autoren eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen!
    Es handelt sich somit auch nicht um rhetorische Fragestellungen, die einen Straftatbestand eventuell ausklammern könnte.

    § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Begründung:
    Durch die Darstellung von zwei Fällen (Unwahrheit oder Gedächtnislücke und Fehlen einer dritten Option) ist konkludent die Richtigkeit eines der beiden Fälle gegeben. Dies hat zur Folge, das einer der beiden Fälle falsch sein muss und impliziert somit auch den Straftatbestand der Verleumdung.

    Es wurden somit gezielt zwei Fallbeispiele mit der entsprechenden Erläuterung der daraus folgenden Offenkundigkeiten gewählt, die regelmäßig für die Herabwürdigung, Verächtlichmachung und der Behauptung und Verbreitung unwahrer Tatsachen geeignet ist.

    § 194 Strafantrag
    (3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

    Wie könnte es weiter gehen? Dienstvorgesetzter oder Behördenleiter lassen per Antrag die Tat verfolgen.

  6. ein Bürger 13. Dezember 2015 um 18:08 Reply

    Lieber Herr Hartrich,
    zum Jahresende vielen Dank für Ihre umfangreichen Informationen aus dem Gemeindeleben. Nur durch Ihren Blog bekommen wir als Bürger auch Hintergrundinformationen und natürlich auch Aktuelles aus unserer Gemeinde und das, in einem sachlichen und fairen Stil. Der Zeitaufwand den Sie betreiben ist sicher hoch, aber mein Wunsch wäre: Machen Sie weiter.

  7. ein Bürger 13. Dezember 2015 um 18:23 Reply

    Sehr geehrter Herr Hartrich,
    herzlichen Dank für die vielen Hintergrundinformationen und natürlich auch aktuellen Infos zum Gemeindegeschen in diesem Jahr. Ihre sachlichen Darstellungen und Ihr fairer Umgangston in diesem Blog, kommt bei den Bürgern gut an. Deshalb meine Bitte:
    Machen Sie auch 2016 weiter!!

  8. Diffamierung Bürgermeisterin auf der SPD Homepage 16. Dezember 2015 um 17:08 Reply

    Diffamierung Bürgermeisterin auf der SPD-Homepage

    Was die Herren Dr. Neumann und Dr. Kennerknecht der Bürgermeisterin unterstellen, möchte ich mit einem Ausspruch Theodor Fontanes quittieren:

    „Und Herze willst Du ganz genesen, sei selber wahr, sei selber rein. Was wir in Welt und Menschen lesen, ist nur der eigne Widerschein“.

    Dem ist nichts hinzu zu fügen.

  9. Anonyma 18. Dezember 2015 um 14:48 Reply

    Alle Jahre wieder kommt die SPD, allen voran die beiden Doktores, mit irgendwelchen Aussagen.

  10. Herbert Ludwig 21. Dezember 2015 um 16:29 Reply

    Zur leichteren Zuordnung: Ich bin derjenige, der vor ca. 10 Tagen in der Mainpost den geplanten Neubau eines kath. Pfarregemeindesaals für 1.8 Millionen als Größenwahnsinn bezeichnet hat. In seiner Erwiderung hat mir Erich Günder „Billige Stimmungsmache“ vorgeworfen. Ich kann weder erkennen, was an meinem Beitrag „Billig“ sein soll noch was daran „Stimmungsmache“ wäre. Wohl aber offenbart sich hier m.E. ein defektes Demokratieverständnis. Obwohl ich weiß, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe – ich habe lediglich meine Meinung geäußert. Hätte Erich Günder sich auf seine konträre Sicht der Dinge beschränkt und sich die polemische Ausschmückung gespart, wäre das nur legitim.
    Nun aber noch einmal zur Thematik: Natürlich könnte jemand sagen, was geht dich das eigentlich an, du gehörst doch schon lange nicht mehr zu diesem Verein. Dann dürfte ich mich aber auch nicht mehr über diesen türkischen Despoten aufregen, der sich einen irrwitzigen Palast hinstellt und nicht genehme Meinungen (billige Stimmungsmache?) von seiner Polizei niederknüppeln lässt. Aber abgesehen davon – wenn das vermutlich reichste Unternehmen der Welt mit meinem Steuergeld (die Gemeinde soll 1/2 Million beisteuern) gefüttert werden soll, dann nehme ich auch das Recht in Anspruch, mich hierzu zu äußern. Es wäre übrigens interessant zu erfahren, ob die Gemeinde dann wenigstens ein Mitspracherecht von 28% erhält. Gleiches ließe sich wohl im Zusammenhang mit dem Kindergarten fragen.

  11. Herbert Ludwig 21. Dezember 2015 um 16:58 Reply

    Inzwischen habe ich auch den hier mehrfach diskutierten „Unwahrheitsartikel“ der SPD gelesen. Zum Thema Pfarrhaus – nicht zu Unwahrheit oder Gedächtnislücke – kann ich vielleicht einen Beitrag leisten. Ich habe Mitte letzten Jahres von der Bürgermeisterin erfahren, dass sie zweimal das bischöfliche Ordinariat (oder den Bischof, das weiß ich nicht mehr) angeschrieben habe, ohne eine Antwort zu erhalten. Daraufhin habe ich Anfang September einen Brief an den Bischof geschrieben. Es hat 1 Monat gedauert, bis mich eine Antwort erreichte, die allerdings außer Gemeinplätzen wenig Konkretes bot. Nur soviel: “ … bitte ich Sie, sich direkt mit der für das Haus zuständigen Kirchenstiftung in Verbindung zu setzen.“
    Das habe ich dann versucht. Es war alles andere als einfach.

  12. K.Huber 21. Dezember 2015 um 18:18 Reply

    „Unwahrheitsartikel der SPD“
    Wenn man Streit produzieren wollte, müßte man einen Kommentar auf dem gleichen Niveau an diese beiden „SPD-Größen“ zurück schicken.

  13. Anonymus 21. Dezember 2015 um 21:49 Reply

    Also ich persönlich kann mich Ihrer Argumentation Herr Ludwig voll umfänglich anschließen. 1,8 Mio. Euro ist auch im Bereich des Größenwahns anzusiedeln, da gibt es keine Zweifel.

    Zumal die Gemeinde also der Steuerzahler 500.000 Euro beisteuern soll für die es in Eisingen ganz sicher eine sinnvollere Verwendung gäbe. Des Weiteren ist allgemein bekannt, das die Kirche nicht gerade in Liquiditätsnot ist, was bedeutet das die Finanzierung problemlos alleine und ohne Steuerzahlerhilfe zu stemmen wäre.

    Zensurfreie Grüße

    Ein anonymer Einwohner

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