
Anmerkung: Dieses Mal hat das alles etwas länger gedauert. Aber nun ist der Bericht dann doch noch fertig geworden. Ich wünsche gute Unterhaltung damit. Es gab zu dieser Sitzung übrigens auch einen Artikel in der Mainpost.
2.0 Behandlung der Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und Erlass einer neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates
Auch für die Geschäftsordnung wurde zunächst einstimmig ein „Allgemeinbeschluss“ gefasst, der besagt, dass die bisherige Geschäftsordnung, vorbehaltlich der folgenden Änderungen, übernommen wird.
Antrag der Grünen: Akteneinsicht für Gemeinderatsmitglieder
Inhalt des Antrags in Kurzform
Mitglieder des Gemeinderats sollen das Recht auf Akteneinsicht bekommen, um sich auf die Sitzungen vorbereiten zu können.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Die Rechtsaufsicht hat beschieden, dass eine allgemeine Akteneinsicht für Gemeinderäte nicht möglich ist, da dies gegen die Gemeindeordnung verstößt. Dies würde auf eine Kontrolle der Verwaltung durch einzelne Gemeinderäte ermöglichen, was nicht zulässig ist. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte können aber jederzeit, insbesondere auch Donnerstagabend Nachfragen an die Bürgermeisterin richten.
Diskussion
J. Nique (Grüne): Bei dem Antrag geht es nicht darum die Verwaltung zu kontrollieren. Er ist dazu gedacht sich besser auf die Sitzungen vorbereiten zu können.
H. Kohl (SPD): Die Bewertung der Rechtsaufsicht ist falsch, weil es ja gar nicht um eine allgemeine Akteneinsicht handelt.
U. Engert: Die Rechtsaufsicht hat exakt den eingereichten Antragstext bewertet.
J. Hertzig (CSU): Man könnte das auf „notwendige Akten“ ändern.
Ergebnis
Diesem Antrag folgte der Gemeinderat einstimmig.
Antrag der Grünen: Änderung der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen
Inhalt des Antrags in Kurzform
Der Satz „Die Tagesordnung der Sitzung kann bis drei Tage vor der Sitzung geändert werden“ soll aus der Geschäftsordnung gestrichen werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Es kommen oft noch kurzfristig Punkte auf, die behandelt werden müssen. Solche Fälle können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn dieser Satz gestrichen wird. Daher wäre es besser ihn zu belassen.
Ergebnis
Nach kurzer Diskussion entschied der Gemeinderat einstimmig diesen Satz aus der Gemeindeordnung zu entfernen.
Antrag der Grünen: Ladung der Mitglieder des Gemeinderats auf elektronischem Weg
Inhalt des Antrags in Kurzform
Es soll in Zukunft auch möglich sein, dass Mitglieder des Gemeinderats auf elektronischem Weg (E-Mail) zur Sitzung eingeladen werden, falls diese es wünschen.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Das ist problematisch. Es geht nur, wenn der jeweilige Gemeinderat das möchte und auch nur für die Punkte der öffentlichen Sitzung. Die Themen und Unterlagen zur nicht-öffentlichen Sitzung müssen weiterhin auf herkömmlichem Weg zugestellt werden.
Diskussion
D. Mennig (UBE): Das ist wirklich problematisch, da der E-Mailversand nicht sicher ist. Der Punkt wurde auf Anfrage des Rechnungsprüfungsausschusses schon einmal von der Rechtsaufsicht geprüft.
E. Blenk (UBE): Bei unsicherer E-Mail sind Manipulationen möglich. Außerdem haben oft auch die Ehepartner der Gemeinderäte Zugang zu den E-Mail-Accounts. Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass die DE-Mail sicher sei. Aber da bräuchte dann jeder einen kostenpflichtigen Zugang.
Anmerkung: DE-Mail wurde nur per Gesetz für sicher erklärt. Verschlüsselungs- und Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass dies nichts mit der technischen Realität zu tun hat.
U. Engert: Die öffentliche Tagesordnung kann vorab per Mail an die Mitglieder des Gemeinderats verschickt werden. Ich schlage vor dies zu beschließen.
Ergebnis
Der Gemeinderat folgte einstimmig diesem Vorschlag der Bürgermeisterin.
Antrag der Grünen: Information der Gemeinderatsmitglieder
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die Verwaltung soll den Gemeinderäten zur Tagesordnung der Sitzungen Informationen und die Haushaltssatzung mit Anlagen zur Verfügung stellen.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Es gibt grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch. Die Verwaltung versucht aber immer so viele Informationen wie möglich zu liefern.
Diskussion
SPD: Der Gemeinderat hat laut Gemeindeordnung aber Anspruch auf Informationen.
U. Engert: Dieser Anspruch beschränkt sich aber auf eine auf konkrete Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt „Bauanträge“ wäre z.B. nicht zulässig.
CSU: Eine solche Regelung würde aber den Informationsanspruch des Gemeinderats unterstreichen.
Unterstreichungen des Informationen Anspruch des Gemeinderats
U. Engert: Wie schon erwähnt , geht es hier um „soll“ und nicht um „muss“.
Ergebnis
Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme des Passus, dass Unterlagen hinzugefügt werden sollen mit 15 zu 1 Stimme.
Antrag der Grünen: Ladungsfrist ändern
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die Ladungsfrist zu Sitzungen soll von drei auf sieben Tage verlängert werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Durch eine Verlängerung der Ladungsfrist wird die Behandlung von Themen schwerfälliger. Zudem wird die Arbeit der Verwaltung verzögert, wenn schon so lange vor der Sitzung geladen werden muss. Da der Sitzungstag und der Tag an dem die Ladung zugestellt wird, nicht zur Ladungsfrist gehören, müsste schon zwei Montage vor der Sitzung geladen werden.
Diskussion
J. Nique (Grüne): Für die Gemeinderäte ist die Vorbereitungszeit für eine Sitzung sehr knapp. Kinder und Familie brauchen ja auch Zeit. Daher wäre es gut, wenn zwischen Ladung und Sitzung noch ein Wochenende läge.
M. Wiesler (SPD): Was ist denn schon so eilig, dass eine Frist von drei Tagen notwendig ist? Außerdem kann man ja die Tagesordnung noch bis drei Tage vor der Sitzung ändern.
U. Engert: Der Passus, dass die Tagesordnung noch geändert werden kann, wurde eben vom Gemeinderat gestichen.
Dr. Kennerknecht (SPD): Ich schlage als Kompromiss vor, dass die Tagesordnung in dringenden Fällen noch fünf Tage vor der Sitzung geändert werden kann.
F. Schiller (WVAN): Ich habe noch einen anderen Kompromiss. Die Ladungsfrist für den Bau- und Umweltausschuss soll drei Tage und die für die Gemeindertassitzung sieben Tage betragen.
Ergebnis
Da die Gemeinderatsmitglieder hier Zustimmung signalisierten, ließ Frau Engert über den Kompromiss von Herrn Schiller abstimmen. Er wurde einstimmig angenommen.
Antrag der Grünen: Frist für Einreichung von Anträgen ändern
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die Frist für die Einreichung von Anträgen soll, von bisher sieben, auf zehn Tage vor einer Sitzung verlängert werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Es gibt noch einen zweiten Vorschlag, der flexibler ist. Er besagt, dass die Anträge bis spätestens zwei Tage vor der Ladung zu einer Sitzung eingereicht sein müssen.
Ergebnis
Der Gemeinderat konnte sich schnell für eine Verlängerung der Frist und die flexiblere Lösung entscheiden und beschloss diese einstimmig.
Antrag der Grünen: Bürgerfragestunde vor den Gemeinderatssitzungen
Inhalt des Antrags (wörtlich)
Die Gemeinderatssitzungen werden mit einer bis zu halbstündigen Bürgerfragestunde eingeleitet. Wenn die Fragen nicht sofort beantwortet werden können, soll dies innerhalb von drei Wochen schriftlich geschehen. Fragen und Antworten werden in der Niederschrift aufgenommen.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Die Bürger haben ausreichend Möglichkeiten zu Anträge zu stellen. Man sollte diesen Antrag, um eines effizienten Sitzungsverlaufs willen, ablehnen.
Diskussion
J. Nique: Es kann schon die Idee auf, die Bürgerfragestunde zweimal zu testen. Aber das reicht nicht. Schließlich muss sich eine solche Möglichkeit erst herumsprechen.
M. Wiesler: Ich bin dafür, dass eine solche Bürgerfragestunde eingeführt wird.
J. Nique: Eine Gemeinde muss sich auch attraktiv für alte und neue Bürger machen. Andere Gemeinden haben eine solche Fragestunde schon eingeführt. Man sollte sie auch nicht hinten anhängen damit Bürger, die nur eine kurze Frage oder Anregung haben, nicht so lange warten müssen.
U. Engert: Bürger äußern sich eher, wenn sie einen Fragebogen ausfüllen können. Zudem ist ein Fragebogen repräsentativer als die Aussagen einzelner Bürger in der Sitzung.
J. Hertzig: Man sollte das zwei oder drei Mal testen. Außerdem können sich die Bürger ja auch direkt an den Gemeinderat wenden.
J. Nique: Die Bürgerfragestunde soll kein Erstaz für Umfragen, sondern eine zusätzliche Einrichtung sein. Wie sollen sich die Leute denn sonst an den Gemeinderat wenden?
U. Engert: Die Leute haben aber Scheu sich öffentlich zu äußern.
E. Blenk (UBE): Man sollte eine Probephase durchführen.
J. Nique: Diese sollte aber deutlich länger als zwei Monate dauern.
D. Mennig: Man kann eine Probephase bis zum Jahresende durchführen.
M. Wiesler: Ich bin weiterhin dafür dies Fragestunde einfach in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
Ergebnis
Die Antrag auf eine Probephase bis zum Jahresende wurde mit 15 zu 1 Stimmen angenommen.
Anmerkung: Sowohl Verwaltung als auch Gemeinderat tun sich offensichtlich sehr schwer mit dem Thema „Bürgerbeteiligung“. Sicher ist eine Umfrage repräsentativer als die Anregung eines einzelnen Bürgers. Aber wie soll man denn eine Anregung dem Gemeinderat vortragen, wenn in keinem Fragebogen danach gefragt wird?
Und auf welche Weise kann man sich an den kompletten Gemeinderat wenden? Herumtelefonieren? Hausbesuche bei allen Mitgliedern des Gemeinderats? E-Mails? Woher bekommt man Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte?
Natürlich kann man Fragen an den Gemeinderat auch über die Verwaltung einreichen. Aber Frau Engert spricht ja öfter von ihrem Ordner mit nicht behandelten Anträgen. Die Möglichkeit, dass eine Frage an den Gemeinderat dort landet statt in der Sitzung ist also durchaus gegeben.
Die Probephase finde ich überflüssig. Man hätte die Bürgerfragestunde einfach einführen können. Wenn keine Bürgerinnen oder Bürger da sind, die Fragen haben, kann man einfach mit der Tagesordnung anfangen. Und wenn jemand etwas zu sagen hat, dann kann er es tun. Wenn nach der Probephase nun festgestellt wird, dass die Möglichkeit kaum genutzt wird, wird sie wieder abgeschafft und wer dann im März eine Frage hat, der hat das Nachsehen. Gibt es für die vielen Bänke am Platz Bernières eigentlich auch eine Probephase, ob sie benötigt werden? Die kosten immerhin Steuergelder. Auch wenn sie nicht verwendet werden. Eine Bürgerfragestunde kostet gar nichts.
Antrag der Grünen: Rederecht für Vertrauenspersonen von Bürgerbegehren
Inhalt des Antrags (wörtlich)
Vertrauenspersonen von Bürgerbegehren gemäß Art. 18a Abs. 4 Bay. GO werden bei der Debatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. Art. 18a Abs. 8 als Sachverständige zur Beratung hinzugezogen. Sie erhalten zu dieser Debatte Rederecht im Gemeinderat.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Ein explizites Rederecht für Vertrauenspersonen ist nicht notwendig, da der Gemeinderat jederzeit Rederecht gewähren kann.
Ergebnis
J. Nique zog den Antrag nach dieser Stellungnahme zurück
Anmerkung: Ich hätte es gut gefunden, wenn dieser Passus aufgenommen worden wäre. Es ist zwar richtig, dass der Gemeinderat Rederecht erteilen kann, aber damit sind die Vertrauenspersonen immer vom Wohlwollen einer Mehrheit der Gemeinderats abhängig. Ein generell eingeräumtes Rederecht in der Geschäftsordnung hätte das ein für alle Mal und eindeutig geklärt.
Antrag der Grünen: Mehr Bürgerversammlungen
Inhalt des Antrags (wörtlich)
Die Bürgermeisterin beruft mindestens zweimal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, Bürgerversammlungen ein.
Teil 2 des Antrags
Anträge, die zehn Tage vor der Bürgerversammlung bei der Gemeinde eingereicht werden, müssen auf die Tagesordnung der Bürgerversammlung gesetzt werden. Die Tagesordnung ist ortsüblich bekanntzumachen. Weitere Anträge werden unter Punkt Sonstiges behandelt.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Eine Bürgerversammlung pro Jahr ist vorgeschrieben. Zusätzliche Bürgerversammlungen können bei Bedarf abgehalten werden. Die Versammlungen bedeuten viel Aufwand für die Verwaltung. Bürgerversammlungen haben keine Tagesordnung.
Diskussion
H. Kohl (SPD): Bürgerversammlungen gewinnen an Attraktivität, wenn schon vorher Anträge bekannt sind.
Ergebnis
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Anträge für die Bürgerversammlung, die bis 21 Tage vorher eingereicht werden, vorab bekannt gemacht werden.
Antrag der SPD: Ergänzung Aufgaben Finanz- und Personalausschuss
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die Aufgaben des Finanz- und Personalausschusses sollen um den Haushaltsplan mit Stellenplan und Personalangelegenheiten ergänzt werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Der Haushalt sollte im Gemeinderat und nicht in einem Ausschuss beraten werden.
Ergebnis
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufgabenkatalog des Ausschusses zu erweitern.
Antrag der SPD: Veröffentlichung der Tagesordnung im vorherigen Mitteilungsblatt
Inhalt des Antrags in Kurzform
Tagesordnungen der Sitzungen sind so rechtzeitig zu erstellen, dass sie im jeweils dem Termin vorhergehenden Mitteilungsblatt veröffentlicht werden können.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Das wird jetzt schon gemacht, wenn es möglich ist. Generell lässt es sich nicht machen, da die Tagesordnung dann bis zu drei Wochen vor der Sitzung feststehen müsste.
Ergebnis
Die SPD zog daraufhin diesen Antrag zurück
Zusatz
Es wurde der Antrag gestellt, dass die jetzige Handhabung (Veröffentlichung der Tagesordnung im Internet und, wenn möglich, im vorherigen Mitteilungsblatt) in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.
Ergebnis
Dies wurde einstimmig beschlossen.
Antrag der SPD: Der Tagesordnungspunkt „Anfragen“ soll generell in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Das ist nicht notwendig, da Anfragen am Ende der Tagesordnung sowieso gestellt werden können. Laut Gemeindeordnung sollen diese aber nicht beraten werden.
Diskussion
C. Kiesel (WVAN): Das geht nicht, weil die Sitzung am Ende der Tagesordnung immer gleich geschlossen wird. Ich möchte schon seit längerem Anträge von Bürgern vortragen, komme aber nicht dazu.
U. Engert: Kleinigkeiten wie Reparaturen gehören auch nicht in die Sitzung des Gemeinderats. Damit kann man sich direkt an die Verwaltung wenden.
Ergebnis
Der Gemeinderat beschloss mit 15 zu 1 Stimme den Tagesordnungspunkt „Anfragen“ generell in die Tagesordnung aufzunehmen.
Antrag der SPD: Bekanntmachung von Satzung und Verordnungen
Inhalt des Antrags in Kurzform
Satzung und Verordnungen sollen im Mitteilungsblatt und im Internet bekannt gemacht werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Das ist sowieso geplant.
Ergebnis
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Satzungen und Verordnungen im Mitteilungsblatt und im Internet bekannt gemacht werden.
Anmerkung: Ich freue mich sehr, dass die Verwaltung und der Gemeinderat damit meiner Anregung, die ich im letzten Jahr eingereicht habe, folgen. Dies erhöht die Transparenz und reduziert langfristig den Arbeitsaufwand in der Verwaltung, da diese weniger Papierkopien für interessierte Bürger und Unternehmen mehr anfertigen und versenden muss.
Antrag der SPD: Protokolle von Sitzungen
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die bisherige Handhabung mit den Protokollen soll in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
Wir sollten aber aufnehmen, dass nur Ergebnisprotokolle angefertigt werden.
Ergebnis
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür, dass von den Sitzungen Ergebnisprotokolle angefertigt werden. Diese müssen in der darauf folgenden Sitzung genehmigt und nach der Genehmigung im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Anmerkung: Es bleibt also dabei, dass die Eisinger erst nach Wochen oder auch Monaten auf offiziellem Weg erfahren, was in den Sitzungen beschlossen wurde.
Antrag (Anmerkung: Ich weiß leider nicht von wem): Der Aufgabenbereich des Gemeinderats soll erweitert werden, dass er auch über Mietverhältnisse in Immobilien der Gemeinde entscheiden kann.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Antrag (Anmerkung: Ich weiß leider nicht von wem): Ergänzung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Inhalt des Antrags in Kurzform
Die Bürgermeisterin muss den Gemeinderat über jegliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben informieren.
Stellungnahme der Bürgermeisterin/Verwaltung
In Eisingen hat die Bürgermeisterin sowieso schon einen viel geringeren Verfügungsrahmen als vom bayerischen Gemeindetag vorgeschlagen wurde.
Nach diesem Antrag müsste die Verwaltung schon ab einem Euro den Gemeinderat informieren. Dies muss dann immer alles vor jeder Sitzung zusammengestellt werden, was zusätzliche Arbeit verursacht. Bei 2.500 Eur bzw. 5.000 Eur muss der Gemeinderat sowieso informiert werden.
Diskussion
D. Mennig: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden auch vom Rechnungsprüfungsausschuss überprüft
J. Hertzig: Im Antrag steht ja „bis zu“ 5.000 bzw. 2.500 Eur
U. Engert: Eben. Das bedeutet dann, dass über jedenEuro informiert werden muss. Das wird bei der Jahresrechnung sowieso gemacht.
Dr. Kennerknecht: Ich schlage als Kompromiss vor, dass die Jahresrechnung wird im Oktober erstellt und geprüft wird.
U. Engert: Was immer so lange gedauert hat bei der Jahresrechung war, dass sie erst zur Prüfung weggegeben wurde. Man kann es das nächste Mal so machen, dass sie zuerst dem Gemeinderat vorgelegt wird, wodurch dieser sie viel früher erhält.
Ergebnis
Mit diesem Vorschlag der Bürgermeisterin war der Gemeinderat einverstanden.
Antrag (Anmerkung: Ich weiß leider nicht von wem): Der Rechnungsprüfungsausschuss soll nicht öffentlich arbeiten
Inhalt des Antrags in Kurzform
Der Rechnungsprüfungsausschuss soll nicht öffentlich arbeiten, weil die Prüfung dann schneller und effizienter erledigt werden kann.
Diskussion
H. Kohl: Es ist bedenklich die Öffentlichkeit auszuschließen. Da kann leicht der Eindruck entstehen, dass gemauschelt wird.
D. Mennig: Die Arbeit ist viel effizienter, wenn es nicht öffentlich ist. Man muss sonst ständig auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.
U. Engert: Die Ergebnisse müssen sowieso öffentlich gemacht werden. Die Arbeit ist viel leichter, wenn sie nicht öffentlich ist.
H. Kohl: Das Prinzip der Öffentlichkeit ist wichtiger als organisatorische Probleme.
D. Mennig: Wenn nicht öffentlich gearbeitet wird, kann man Gruppen bilden und es geht viel schneller.
H. Kohl: So viele nicht öffentliche Sachen gibt es gar nicht.
Ergebnis
De Gemeinderat stimmte mit 15 zu 1 Stimmen dafür, dass die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschuss in Zukunft nicht öffentlich ist.
Anmerkung: Ich muss hier Herrn Kohl zustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass die Ausschüsse öffentlich arbeiten sollten. Auch wenn die Ergebnisse veröffentlicht werden, kann ja noch immer der Verdacht entstehen, dass der Erreichung der Ergebnisse gemauschelt wurde, wenn im geheimen gearbeitet wird.
Antrag der Initiative: Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats
Inhalt des Antrags (wörtlich)
Eine demokratische Gesellschaft lebt von der Beteiligung der Menschen an der Politik. Daher muss es im Interesse eines jeden Demokraten liegen, möglichst viele Menschen am politischen Geschehen teilhaben zu lassen. Dazu gehört auch, dass alle Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten wird sich mit möglichst niedrigen Schwellen über die Arbeit der politischen Gremien zu informieren.
In Eisingen leben Menschen, die häufig oder sogar dauerhaft daran gehindert sind an den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen. Hinderungsgründe können körperliche Einschränkungen, Krankheit oder auch die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sein. In unserer Gemeinde kommt erschwerend hinzu, dass der Sitzungssaal nicht barrierefrei zu erreichen ist.
Es ist das Ziel der INITIATIVE auch diesen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen. Zu diesem Zweck halten wir die Liveübertragungen der Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse über das Internet (Fachbegriff: Streaming) für sehr geeignet.
Daher beantragen wir:
a) Die Mitglieder des Gemeinderats sollen aufgrund des Persönlichkeitsrechts befragt werden, ob sie einer Übertragung der Sitzungen, an denen sie teilnehmen zustimmen.
b) Der Gemeinderat möge die Gemeindeverwaltung beauftragen konkrete Angebote für die Liveübertragung der Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse über das Internet einzuholen und diese dem Gemeinderat vorzulegen.
c) Die Angebote sollen dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden.
Diskussion
H. Kohl: Da müssen erst einmal Angebote eingeholt und der bayerische Datenschutzbeauftragte befragt werden.
J. Hertzig: Ich würde der Übertragung nicht zustimmen, weil mich sonst meine Mitarbeiter sehen.
Dr. Kennerknecht: Ich würde auch nicht zustimmen.
M. Wiesler: Vielleicht gibt es die Möglichkeit das nicht überall ins Internet, sondern nur begrenzt auf die Gemeinde zu übertragen.
Nicht ins Internet, sondern begrenzt
D. Mennig: Man könnte erst einmal eine Umfrage machen, ob die Leute das wollen.
J. Nique: Ich bekleide hier ein öffentliches Amt und würde daher auch einer Übertragung zustimmen. Aber vielleicht lässt es sich ja regional begrenzen.
A. Glas: Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass nur Eisinger Bürger einen Zugang bekommen. Man sollte auf jeden Fall prüfen welche Möglichkeiten es gibt, um die Sitzungen öffentlicher zu machen.
Ergebnis
Dieser Vorschlag von Gemeinderat Glas wurde mit 12 zu 4 Stimmen beschlossen.
Anmerkung: Ich kann nur schwer nachvollziehen, dass sich Menschen in ein öffentliches Amt wählen lasen und dann die Öffentlichkeit scheuen. Interessanter Weise haben eben manche dieser Menschen auch ein Problem damit, dass sich Bürgerinnen und Bürger anonym im Internet äußern können.
Nach diesen langen Diskussionen wurden noch die Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreter bestimmt.
Anmerkung: Leider bin ich da beim Schreiben nicht mitgekommen (Bei Namen von Personen versagt die Autovervollständigung meines Tablets). Die Namen lassen sich bei Interesse aber sicher in der Gemeinderverwaltung erfragen bzw. sie werden bestimmt auch irgendwann einmal noch veröffentlicht. Vielleicht sogar auf der Homepage der Gemeinde.
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