Archiv für den Monat September 2013

Waldbrunn – Eisingen 150 : 0

Eigentlich hatte ich ja gedacht, dass ich mit dem Bericht von der letzten Gemeinderatssitzung meinen letzten Beitrag für diesen Monat geschrieben hätte. Doch dann entdeckte ich heute einen Artikel, der am Donnerstag in der Mainpost erschienen war.
Darin steht, dass Waldbrunn, auf dem Gelände in Richtung Eisingen, ein Neubaugebiet ausweist. Dieses ist insgesamt 13ha groß und soll in zwei Bauabschnitten mit insgesamt 150 Bauplätzen erschlossen werden. Im ersten Abschnitt sind 52 Bauplätze mit 400 bis 600 Quadratmetern sowie ein Spielplatz vorgesehen. Unter der Hochspannungsleitung sowie je 20m links und rechts davon darf nicht gebaut werden. Das Bild hier soll den Plan veranschaulichen. Man kann das auch schön im online gestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Waldbrunn einsehen.

Waldbrunn: Neubaugebiet Wiesengrund II. (Luftaufnahme von Google Maps)

Diese Zukunftsorientierung finde ich gut. Waldbrunn sagt dem demografischen Wandel den Kampf an und richtet sich auf Wachstum aus. Das ist meiner Meinung nach der einzige Weg das langsame Dahinsiechen, das schon viele Gemeinden in Deutschland erfasst hat, zu verhindern. Es ist durchaus eine mutige Entscheidung, aber ich denke, sie wird sich auszahlen.

Ähnliches würde ich mir auch für unser Eisingen wünschen. Leider hat der Gemeinderat hier eine andere Richtung eingeschlagen. Die Beschlusslage in unserem Ort sieht eher nach Resignation und Rückgang aus. Der Beschluss den Kindergarten zu verkleinern deutet ganz klar darauf hin. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass er an und über der Belegungsgrenze betrieben wird. Ein weiteres Indiz ist, dass knapp eine Millionen Euro für den Umbau von Räumen zur Kinderkrippe in einem nicht energetisch sanierten Hauses ausgeben werden. Die zukunftsträchtige Alternative, ein neues Haus zu errichten, wurde leider verworfen. Dabei wäre es preislich ähnlich gelegen und hätte als Erweiterung für die Krippe staatliche Förderung erhalten.

Würde Eisingen jetzt, oder in den nächsten Jahren, ein Baugebiet ausweisen, wie unsere Nachbargemeinde das nun tut, dann hätte dies sehr ungünstige Folgen. Da Kindergarten und Krippe jetzt schon die maximal mögliche Anzahl von Kindern haben, wäre ein Neubau nahezu unausweichlich. Dieser müsste dann, nachdem jetzt die fünfte Kindergartengruppe zur Krippe umgebaut wird, unter Umständen eine Kindergarten- und eine Krippengruppe erhalten. Damit wären sowohl der Kindergarten als auch die Krippe in je zwei Gebäuden untergebracht. Zusätzlich wäre wohl die Finanzierung für die Gemeinde deutlich teurer. Zur Zeit gibt es für den Ausbau von Kinderkrippen viele Fördergelder, die aber voraussichtlich bald nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ein Teil der relevanten Abstimmungen stehen übrigens im aktuellen Mitteilungsblatt.

Wenn das so weiter geht, wird Waldbrunn wachsen und gedeihen. Gleichzeitig werden einige unserer Rathausfraktionen weiterhin ihre, wie sie selbst sagen, „klare Linie verfolgen“, der auch die bisherigen Beschlüsse entsprungen sind. Wir können dann dabei zusehen, wie die Anzahl der Kinder in Eisingen mit der Zeit immer mehr abnimmt. Dadurch wird irgendwann auch eine einzige Gruppe im Kindergarten reichen und unsere (bald) neu renovierte Schule wird wegen Mangel an Bedarf geschlossen.

Schöne Zukunft?

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Gemeinderatssitzung am 20.09.2013

Anmerkung: Wie immer verwende ich im Text ein paar Abkürzungen. Diese sind WV (Wählervereinigung der Alt- und Neubürger), BM (Bürgermeisterin), UBE (Unabhängige Bürger Eisingen), FLM (fraktionsloses Mitglied im Gemeinderat), HS 50 (Grundstück Hauptstraße 50)

Protokolle

Zuerst ging es wieder um die Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen (19.07.2013 und 29.07.2013). Herr Blenk und Frau Engert wollten noch ihr Abstimmungsverhalten namentlich festgehalten haben, da die Themen mitunter sehr kontrovers diskutiert worden waren.
Erfreulicher Weise wurden die beiden Protokolle zügig genehmigt: Das erste mit 8 zu 2 Stimmen und das zweite mit 6 zu 4 Stimmen.

Anmerkung: Ich konnte  aber nicht erkennen, dass die beiden Protokolle, wie beschlossen worden war „alles“ enthielten. Mein Eindruck war, dass, wie bisher auch, nur Beschlüsse und Sachberichte enthalten waren. Ich bin mir da aber nicht sicher und muss mir das erst im Rathaus nochmal anschauen.

Schreiben vom Landratsamt bzgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Nach den Protokollen verlas Frau Engert noch das Ergebnis einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die von der SPD beim Landratsamt gegen sie eingereicht worden war. Die SPD hatte moniert, dass Protokolle fehlerhaft wären und dass die Bürgermeisterin eine Angestellte der Gemeinde dazu genötigt hätte diese fehlerhaften Protokolle anzufertigen.
Das Landratsamt kam jedoch zu dem Schluss, dass das bemängelte Protokoll (vom 26.06.) den tatsächlichen Verlauf der Gemeinderatssitzung wiedergibt und somit alles seine Richtigkeit hat.
Die BM erwähnte außerdem, dass sie im Landratsamt darauf hingewiesen worden war, dass ein Ergebnisprotokoll besser ist als ein vollständiges.

Im Anschluss wurde zur Tagesordnung übergegangen.

1. Verkehrsüberwachung – Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Gerbrunn

Frau Engert erläuterte, dass die Änderung nicht erfolgt weil in Eisingen schlecht gearbeitet wurde. Ganz im Gegenteil wurde die Eisinger Verwaltung von den anderen Gemeinden für ihre Tätigkeit gelobt.
Grund dafür, dass die Bearbeitung der Verkehrsverstöße nun in Gerbrunn erfolgen soll ist eine Entscheidung des Landratsamtes. Dies hatte festgestellt, dass in Eisingen die wenigsten Verstöße auftreten und es daher nicht sinnvoll ist hier weiterhin die Bearbeitung zu belassen. Frau Engert stellte dabei mehrere Passagen aus Schreiben anderer Gemeinderäte auf dem Beamer vor.
Es war nun ein Beschluss des Gemeinderats notwendig um diesen Transfer nach Gerbrunn vollziehen zu können. Der Gemeinderat stimmte mit 11 Stimmen gegen eine Stimme aus der CSU zu.

2.0 Neukalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr und Beschlussfassung

Da die Kosten für die Abwasserbeseitigung niedriger sind als die dafür eingenommenen Gebühren, sollten diese auf 2,37EUR gesenkt werden. Allerdings ist die Kreisumlage für die Abwasserbeseitigung stark angestiegen, was einige Gemeinderäte verwunderte. Daher wurde die Gemeinde gebeten nachzufragen womit dieser Anstieg begründet wird. Ansonsten wurden die neuen Gebühren einstimmig beschlossen.

3.0 Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2011

Die SPD monierte, dass noch einige Antworten seitens der Gemeinde auf Fragen des Gemeinderats fehlen. Frau Enger erwiderte, dass diese Antworten der Architekt Haase am besten geben könne. Die Gemeinderäte stimmten zu, dass für die offenen Fragen die Hilfe des Architekten sinnvoll sei. Doch wollten sie den Jahresabschluss erst beschließen, wenn alle Fragen beantwortet sind. Daher wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

4.0 Betriebliche Altersversorgung für Angestellte der Gemeinde

Dieser Punkt stand am 19.07.2013 schon einmal auf der Tagesordnung. Frau Engert führt aus, dass der Beschluss dafür sorgen soll, dass den Angestellten der Gemeinde ein verbessertes Angebot von der Versicherung gemacht werden kann. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.
Die SPD und die WV beanstandeten zwar, dass die Beschlussvorlage vom 19.07. nicht noch einmal ausgeteilt worden war, aber schlussendlich wurden ein einstimmiger Beschluss für das neue Angebot gefasst.
Dieses wird den Angestellten nun in einer Personalversammlung erklärt und die Mitarbeiter bekommen persönliche Angebote.

5.0 Gästeticket im Verkehrsverbund Mainfranken

Das Gästeticket ermöglicht es, dass Gäste (Touristen) ein kostenloses ÖPNV-Ticket bekommen können. Die Kosten dafür trägt zu einem Teil die Gemeinde und zu einem anderen Teil die sich beteiligenden Hotelbetriebe. Der Gasthof Linde, der pro Jahr die meisten Übernachtungen im Ort hat, hat allerdings abgelehnt, da es sich für ihn nicht rentiert. Die Bürgermeisterin und die Gemeinderäte sehen daher keinen Grund dafür Geld der Gemeinde auszugeben.

6.0 Bekanntgaben / Verschiedenes

Die Bürgermeisterin informierte über folgende Angelegenheiten:

FSJ

In der Gemeinde leistet ein neuer Mensch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ).

Mobilfunkmessungen

Die Mobilfunkmessungen ergaben, dass an allen Messstellen die Werte deutlich unter den Grenzwerten lagen. Allerdings gibt es ein paar Stellen mit  etwas höheren Werten. FLM bittet darum die Anwohner an diesen Stellen zu informieren.

Böllerschüsse

Eine Gruppe von Bürgern hat gewünscht an Neujahr und an Weihnachten Böllerschüsse abfeuern zu dürfen. Frau Engert wollte hierfür ein Meinungsbild des Gemeinderats. Der Gemeinderat sprach sich gegen Böllerschüsse an Weihnachten aus. Gegen Neujahr gab es keine Einwände.

ILEK

Das Protokoll der ILEK-Veranstaltungen liegt vor.

Einladung der Gemeinderäte

Um den Aufwand für die Gemeinde zu verringern werden die Gemeinderäte ab sofort per Brief, der in den Briefkasten geworfen wird, eingeladen. Eine persönliche Übergabe des Schreibens findet nicht mehr statt. Dies ist gesetzeskonform und vereinfacht die Einladung.

Fortschritt Neugestaltung Place de Bernières-sur-Mer

Diese Arbeiten machen gute Fortschritte. Bisher waren 120000EUR an Fördergeldern zugesagt. Da durch den Plan den Wiesengrundweg auch zu pflastern und Wasser- und Stromanschlüsse für das Backhäuslesfest zu legen die Kosten auf 289000EUR steigen würden, fragte Frau Engert wegen zusätzlichen Fördergeldern nach. Diese wurden auch tatsächlich bewilligt, sodass nun 60% der Kosten (= 173000EUR) übernommen werden.
Die WV fragten nach ob der Baulärm nicht unter Umständen die Krippe, die ja provisorisch in einem Container auf dem Grundstück HS 50 untergebracht werden soll, stören würde.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass sie unter anderem aus diesem Grund einem anderen Standort den Vorzug geben wollte. Allerdings wollen die Geschäfte in dem Neubau am Platz schon im November öffnen. Daher muss der Platz schnell fertig werden.
Die UBE drängten auch auf eine zügige Fertigstellung dieses Bauvorhabens.

Fortschritt Schulrenovierung

Die Lenkungsgruppe hat das getagt und ihre Ideen vorgetragen. Daraufhin wurde das Büro Haase damit beauftragt einen Planungsentwurf vorzulegen. Dieser liegt aber noch nicht vor. Architekt Haase plant aber das Projekt bis Ende 2015 abzuschließen. Der Antrag für die Fördergelder wurde gestellt.

Umbau des Kindergartens für die Krippe

Alle notwendigen Anträge wurden gestellt. Die Provisorien wurden genehmigt, was auch dem besonderen Einsatz einer Verwaltungsangestellten zu verdanken war. Der Gemeinderat bedankte sich mit Applaus für die gute Arbeit.
Es hat ein Elternabend stattgefunden um die Eltern mit Kleinkindern über den Fortschritt zu informieren. Diese sind zufrieden und sprachen der Gemeinde ein Lob aus.
Die Diözese wollte nach einer ersten Anfrage nur 33% der Restkosten (Kosten nach Abzug der Fördergelder) übernehmen. Frau Engert konnte jedoch erreichen, dass nun doch 40% übernommen werden.

Kanalerneuerung Müllersweg

Am 01.10.2013 findet um 19:03 im Rathaus eine Anliegerversammlung statt. Es sind alle Anlieger des Müllerswegs eingeladen. Hierbei handelt es sich um ca. 20 bis 30 Personen.

Organisation der Wasserversorgung

Die Organisation der Wasserversorgung kostet den Gemeindeangestellten viel Zeit. Eine Kooperation mit anderen Gemeinden hat nicht geklappt und es ist ein sehr dickes Organisationshandbuch abzuarbeiten.

Wärmebildkamera für die Feuerwehr

Für die freiwillige Feuerwehr wurde eine Wärmebildkamera angeschafft.

Gehwege

Die Gehwege sollen noch vor dem Winter ausgebessert werden.

Handlauf Friedhof

Der Auftrag zur Installation des neuen Geländers an der Friedhofstreppe wurde erteilt.

Wahlen

Die Wahlen kosteten dieses Jahr nicht nur wegen ihrer Anzahl, sondern auch wegen der hohen Beteiligung an der Briefwahl viel Zeit.

Personal

Eine Mitarbeiterin im Standesamt erhöht ihre Stundenzahl und arbeitet nun länger. Insgesamt sind 7,14 Stellen besetzt.
Die SPD fragte an dieser Stelle nach ob es zwei oder drei Fachbereiche gibt. Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Aufteilung der Tätigkeiten zur Zeit noch drei Fachbereichen entspricht, dies aber geändert wird, sobald die neuen Angestellten eingearbeitet sind.
Die SPD monierte, dass es nur zwei Fachbereiche geben darf, da dies im Rahmen der Jahresrechnung so vorgeschlagen und auch zugesagt wurde.

HS 50

Frau Engert regte an das Haus auf dem Grundstück Hauptstraße 50 abzureißen.
Von der WV wurde daraufhin verlangt sowohl das Haus als auch die Garagen stehen zu lassen. Die Bürgermeisterin erklärte, dass die Garagen abgerissen werden, das das Konzept das vorsieht und der Gemeinderat auch schon einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Von Seite der SPD wurde verlangt das Thema offiziell auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu setzen. Außerdem forderten sie die Bürgermeisterin dazu auf ihnen zu erklären warum das Haus abgerissen werden soll.

Die UBE argumentierte daraufhin, dass das Haus aufgrund seines Zustandes für die Gemeinde ungeeignet ist und daher abgerissen werden soll. Bei einem Erhalt würden der Gemeinde Kosten entstehen, da es zum Beispiel im Winter geheizt werden muss um nicht zu verfallen.
Frau Engert erklärte, dass sie den Ort gerne für einen Neubau zur Verfügung hätte. Sie stelle sich ein Gebäude für Senioren und / oder den Kindergarten vor.
Die CSU bestand vehement darauf das Haus zu erhalten. Sie argumentierte, dass es noch ein Dach habe und es nicht hinein regnet. Außerdem meinten sie, dass man es nutzen könne, wenn mal wieder eine Wohnung für Obdachlose benötigt würde.

Vom FLM wurde aufgrund des Zustandes des Gebäudes auch der Abriss gewünscht.

Die SPD stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommt. Von den UBE wurde eingewandt, dass es auch wichtigere Themen gibt. Da die SPD auf ihrem Ansinnen bestand wurde der Antrag abgestimmt und einstimmig angenommen.

Die UBE forderten daher die Bürgermeisterin dazu auf Erhaltungsmaßnahmen für das Haus einzuleiten.

Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung

Der Betriebsausflug wurde in diesem Jahr auf einen Freitag gelegt. Da sich Gemeinderäte darüber beschwert haben (an einem Samstag hätten sie teilgenommen) bot Frau Engert als Ersatz einen Ausflug am 29.12. mit der Partnergemeinde an.

7.0 Anfragen / Anträge

Die WV stellte den Antrag ein vom Gemeinderat schon genehmigtes Protokoll zu ändern. Sie wollte damit erreichen, dass die unbewiesene Behauptung, Frau Engert hätte den Gemeinderat falsch informiert, im Protokoll steht.

Anmerkung: Nun steht es auch hier, dass die WV der Meinung ist, die Bürgermeisterin hätte falsch informiert. Aber nur weil etwas irgendwo steht ändert sich dadurch der Wahrheitsgehalt nicht.

Die WV erklärte, dass sich ein Bürger darüber beschwert hat, dass die Treppenstufen am Friedhof unterschiedlich hoch sind. Außerdem soll es Angelegenheiten geben, die seit Januar nicht erledigt wurden.

Die CSU bestand weiterhin auf der Erstellung eines Bauablaufplans. Sie meinte, dass soviel Information gar nicht notwendig gewesen wäre und eine kurze Übersicht ausreichend sei.

Anmerkung: Meistens sind die Gemeinderäte der Meinung, sie hätten zu wenig Informationen.

Außerdem wurde von der CSU nachgefragt warum die Anwohnerversammlung für den Müllersweg erst jetzt stattfindet und warum 2013 nichts gebaut wurde.
Frau Engert erwiderte, dass in diesem Jahr sehr viele Vorbereitungen getroffen wurden. Außerdem hätten sich einige Dinge verzögert weil der Haushaltsplan erst im Juli genehmigt worden war.
Die UBE führten aus, dass der Müllersweg bisher noch nie die höchste Priorität hatte und auch von den Bürgern unterschiedliche Meinung zu dem Thema vertreten würden.
Die CSU brachte trotzdem ihren großen Ärger darüber zum Ausdruck, dass am Müllersweg noch nicht gebaut wird.
Daraufhin wurde von Seiten der UBE wiederholt, dass diese Bauvorhaben einfach nicht die höchste Priorität hatte.

Zuletzt wies die SPD darauf hin, dass die Stellungnahmen zum Rechnungsbericht im Februar gefordert waren und bisher noch keine vorlägen.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Protokolle zum Rechnungsbericht erst später vorlagen. Daraufhin erklärte die SPD, dass die Stellungnahmen schon während der Prüfung eingehen müssten. Die UBE sagten darauf, dass sie das klären werden.

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2013 – Teil 2

In diesem zweiten Teil berichte ich von den Ereignissen im Ratssaal der Gemeinde nach dem Außentermin am Friedhof und HS 50.

Anmerkung: Unter „Bekanntgaben“ fehlen möglicherweise ein oder zwei Punkte, die von der WV angesprochen wurden. Dies ist keine böse Absicht. Es ging einfach zu schnell, sodass ich nicht alles mitschreiben konnte.

Im Ratssaal musste zunächst noch das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt werden, was auch ohne große Probleme mit 6:1 Stimmen erledigt wurde. Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden danach zügig abgearbeitet.

Friedhof

Handlauf an der Treppe zur Hilfestellung für Menschen mit Gehbehinderung

Der Ausschuss beschloss, wie von der SPD vorgeschlagen, mit 7:1 Stimmen einen herausnehmbaren Handlauf in der Mitte der Treppe anbringen zu lassen.

Aufgelassene Gräber-Ortseinsicht am Friedhof

Die Gemeinderäte konnten sich bei diesem Thema nicht so recht entscheiden und beschlossen daher zuerst noch die Meinung eines Gartenbaubetriebs zu Rate zu ziehen. Außerdem wollte man sich noch innerhalb der Fraktionen beraten.

Ortseinsicht Anwesen Hauptstraße 50

Die Fraktionen wurden von Frau Engert gebeten sich bis zur Gemeinderatssitzung zu überlegen was mit dem Haus geschehen soll.

Bauantrag Gasthaus „Zur Linde“, 1. Änderungsantrag Versetzen einer Außenwand im OG und Errichtung eines Balkons mit Außentreppe im EG

Am Gasthaus „Zur Linde“ soll im Obergeschoss eine Außenwand versetzt werden. Dazu soll ein Balkon mit Außentreppe an dem Haus angebracht werden. Der Ausschuss genehmigte diesen Antrag einstimmig.

Befestigung des Standorts der Altglascontainer im Höhenweg

Der Altglascontainer im Höhenweg steht auf grobem Schotter. Wenn dort Flaschen zu Bruch gehen (was des öfteren vorkommt), so können die Splitter nur mühsam von den Gemeindearbeitern eingesammelt werden. Daher wurde gewünscht den Stellplatz zu befestigen. Das eingeholte Angebot lag jedoch bei mehr als 9000EUR für die 70qm Fläche, sodass der Ausschuss beschloss den Platz nicht zu pflastern oder asphaltieren. Statt dessen soll der grobe Schotter entfernt und durch feineren, eingestampften Kies ersetzt werden.

Bekanntgaben

Frau Engert sprach ein Feuer an, das im Oberen Stadtweg, nachts um halb eins, ausgebrochen war. Ihr war zu Ohren gekommen, dass die Feuerwehrfahrzeuge Probleme hatten zu dem Haus zu kommen.
Herr Schiller, der Kommandant der Feuerwehr, bestätigte, dass die Straße durch parkende Fahrzeuge verengt war. Dieses Mal sei man jedoch durchgekommen, doch wäre die Drehleiter notwendig gewesen, hätte man sie aus Platzgründen nicht einsetzen können.

Dann fragte Herr Schiller an warum der Name des zweiten Feuerwehrkommandanten von der Internetseite der Gemeinde entfernt wurde. Frau Engert führte aus, dass die Person, die dort stand, aus rein rechtlicher Sicht noch nicht zweiter Kommandant ist, da noch ein paar Monate der vorgeschriebenen vier Jahre Erfahrung als Feuerwehrmann fehlen. Sie sei aber im Kontakt mit Juristen um eine Lösung zu finden.

Die WV fragte nach wie der Stand der Kanalarbeiten im Müllersweg sei. Die Bürgermeisterin antwortete, dass zu diesem Thema am 01.10.2013 um 19:03 im Rathaus eine Anliegerversammlung stattfinden wird. Sie erklärte weiter, dass es zwei Vorschläge gibt, wie verfahren werden könnte.

Weiter möchte die WV, dass geprüft wird ob das Löschwasser in den Leitungen für das Rathaus ausreichend ist wissen, Löschwasser Weiher
Soll geprüft werden ob Leitung für Rathaus reicht. Die BM erklärte, dass man das überprüfen könne. Der Feuerwehrkommandant ergänzte aber, dass ein Speicher auf jeden Fall vonnöten sei.

In diesem Zusammenhang erwähnte Frau Engert auch, dass Privatpersonen mit Kanistern Wasser aus der Quelle holen.

Zuletzt mahnte die WV noch den Bau des Weges zwischen Feuerwehrhaus und Rollschuhplatz an und fragte nach dem aktuellen Sachstand zur Aufstellung des Containers.

Frau Engert erwiderte, dass der Bauantrag für den Container eingereicht sei.

Die SPD forderte einen häufigeren Einsatz des Beamers während der Ausschuss- und der Gemeinderatssitzungen, sodass Informationen der Verwaltung, auch von den Gästen, leichter nachzuvollziehen sind.
Außerdem wurde gefragt wo das Schild gegen die B25n abgeblieben sei. Die BM erwiderte, dass es umgestürzt war und sich zur Zeit im Bauhof befindet. Die Bürgerinitiative gegen die B26n wollte für Ersatz sorgen. Die SPD forderte die Wiederaufstellung des Schildes.

Dann forderten SPD und CSU einen Bauablaufplan für die laufenden Bauprojekte „Dorfplatz“, „Schule“, „Kinderkrippe“ und „Müllersweg“. Ihrer Meinung nach erfüllt der vorgelegte Plan der Bürgermeisterin die Anforderungen an einen solchen Plan nicht.
Von der CSU wurde auch der Unterschied zwischen einem Bauablaufplan und einem Bauzeitenplan dargelegt.

Anmerkung: Ich habe die Erklärung, wie sie auch von der CSU abgegeben wurde, noch einmal im Internet nachgesehen. Sie ist unter bauzeitenplaner.de zu finden.

Frau Engert legte dann noch dar, dass der Fortgang des Schulumbaus zur Zeit von der Lenkungsgruppe abhängt, die erst noch eine Ideensammlung durchführt.
Nach Aussage der SPD ist der Schulrat der Meinung, dass die Gemeinde von Beschlüssen bezüglich der Schule noch weit entfernt ist. Die Bürgermeisterin hätte eine Sitzung zu diesem Thema in der ersten Septemberhälfte angekündigt gehabt.
Die BM führte aus, dass der Architekt beauftragt war soll Plan bis zur ersten Sitzung im September zu machen. Dies wäre aber zeitlich nicht möglich gewesen. Daher kommt dieser Plan nun zwischen September und Oktober.

In eigener Sache: Danke, Eisingen

Liebe Eisingerinnen und Eisinger,

Sie werden sicher festgestellt haben, dass ich hier in meinem Blog keine Werbung für die Bundestagswahl gemacht habe. Ich bin hier ein Bürger der Gemeinde Eisingen und kein Bundestagskandidat.
Daher wird diese Internetseite auch jetzt, nach der Wahl, weiterhin Bestand haben.

Allerdings möchte ich diese Plattform nutzen und mich in diesem Beitrag ganz, ganz herzlich bei den 4,37% der Wählerinnen und Wähler im Ort bedanken, die mir für die Bundestagswahl ihre Stimme gegeben haben.
Jemandem seine Stimme zu geben setzt auch ein gewisses Maß an Vertrauen in diese Person voraus.
Für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen sage ich an dieser Stelle:
„DANKE!“ und „Danke, danke, danke!“

Es freut mich sehr, dass ich hier im Ort ein Wahlergebnis erreicht habe, das weit über dem Bundesdurchschnitt und auch über dem im Landkreis liegt. Ich konnte dabei nicht auf eine große Familie bauen, da ich in Eisingen nur meine Frau und meine Kinder habe. Von daher ist das Ergebnis für mich besonders erfreulich.

Solange die PIRATEN ihre wesentlichen Ziele nicht ändern, werde ich dort weiter machen.
Unabhängig davon, möchte ich mich aber auch in der Kommunalpolitik weiterhin engagieren. Im nächsten März sind wieder entsprechende Wahlen und, unabhängig von deren Ausgang, habe ich auch noch mein Blog, das mir viel Spaß macht.

Ich habe auch ein kleines Dankesschreiben an alle Bürger im Wahlkreis verfasst, das Sie hier finden können: BTW 2013: Danke, Würzburg

Liebe Grüße

Michael Hartrich

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2013 – Teil 1

Ich teile den Bericht über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses dieses Mal in zwei Artikel auf. Die Gründe dafür sind zum einen meine in dieser Woche sehr knapp bemessene Zeit und zum anderen die Tatsache, dass ich den ersten Teil dieses Mal mit einigen Bildern illustrieren möchte, was ihn recht umfangreich macht.

Im ersten Artikel zu dieser Sitzung gehe ich auf die Ortstermine am Friedhof und im Anwesen „Hauptstraße 50“ (HS 50) ein. Im zweiten Teil schreibe ich über die danach folgenden Geschehnisse im Sitzungssaal des Rathauses. Dieser wird am Sonntag (22.09.) oder Montag (23.09.) erscheinen.

Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses begann mit einer Ortsbesichtigung am Friedhof. Es ging hierbei um einen Handlauf an einer Treppe sowie um die Gestaltung aufgelassener Gräber.

 

Friedhof

Handlauf an der Treppe zur Hilfestellung für Menschen mit Gehbehinderung

Im unteren Bereich des Friedhofs befinden sich nach der ersten Treppe zwei weitere Stufen, die kein Geländer haben. Dadurch sind sie für Menschen mit Gehbehinderung nur sehr schwer oder gar nicht zu überwinden. Ein Bürger hatte daher angeregt links und rechts je einen Handlauf anzubringen.

Die Gemeinderäte überzeugten sich vor Ort von der Notwendigkeit eines Handlaufs. Aus den Reihen der SPD kam dabei der Vorschlag, statt zweier Handläufe links und rechts der Treppe, nur einen einzelnen in der Mitte anzubringen. Dieser soll die Möglichkeit bieten ihn bei Bedarf herausziehen zu können. Dieser Vorschlag fand auch die Zustimmung der anderen Fraktionen und der Bürgermeisterin und wurde für die spätere Abstimmung im Ratssaal vorgemerkt.

Friedhof2StufenGeländer

 

Aufgelassene Gräber

Zur Zeit werden die aufgelassenen Gräber mit Rindenmulch abgedeckt. Dies hat den Vorteil, dass man, im Gegensatz zum Gasbewuchs, nicht regelmäßig gemäht werden muss. Allerdings wächst durch den Mulch auch schnell Unkraut hindurch, was es unansehlich macht. Die Gemeindearbeiter hatten zu Anschauungszwecken ein Grab mit einer Kiesabdeckung vorbereitet und Frau Engert hatte Fotos von der Waldbrunner Lösung mitgebracht, die dann später im Ratssaal gezeigt wurden.

Ich machte am folgenden Tag (weil es da wieder heller war) Fotos von aufgelassenen Gräbern mit verschiedenen Abdeckungen in Waldbrunn und Eisingen. Damit können Sie sich eine Vorstellung vom Aussehen machen.

Aktuelle Methode: Rindenmulch


Alte Methode: Gras

Vorschlag: Kies

Vorschlag (wie in Waldbrunn): Hecke

 

Abstellmöglichkeit für Gießkannen am Wasserbecken

Die WV brachte dann noch ein, dass sich Bürgerinnen und Bürger eine Abstellfläche für Gießkannen oben auf dem Becken wünschen, da diese beim Befüllen recht schwer werden. Die Ausschussmitglieder sahen sich die Problematik an und waren sich einig, dass man sie mit einer teilweisen Abdeckung des Beckens mit einem Gitter sowie einem nach oben verlängertem Wasserzulauf lösen könne.

FriedhofWasserbecken

 

 

Hauptstraße 50

Danach machte sich die Ausschussmitglieder und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zum Grundstück HS 50. Dort sollte man sich ein Bild vom inneren Zustand des Gebäudes machen können.

Leider wird es um diese Jahreszeit schon schneller dunkel und ich hatte nur mein Handy ohne Blitz zum fotografieren daher sind die Bilder alle etwas undeutlich.

Das Haus selbst zeigte sich in einem Zustand, den ich erwartet hatte. Es ist hat sicher schon viele gute und auch schlechte Zeiten gesehen. Doch nun ist es alt und stand auch eine ganze Zeit leer. Am besten präsentierte sich das oberste Stockwerk.

Für eine Verwendung durch die Gemeinde halte ich es für eher ungeeignet. Sowohl für Senioren als auch kleine Kinder sind die vielen Stufen und das enge Treppenhaus ein großes Hindernis. Auch die sanitären Anlagen sind für einen öffentlichen oder halböffentlichen Betrieb untauglich. Aber Sie können sich mit Hilfe der folgenden Fotos auch ein eigenes Bild machen.

Außenansicht


Treppe zum 1. Stock


Treppe zum 1. Stock


Flur im 1. Stock


WC im 1. Stock


Bad im 1. Stock


1. Zimmer im 1. Stock


2. Zimmer im 1. Stock


3. Zimmer im 1. Stock


Treppe vom 1. zum 2. Stock


Treppe vom 1. zum 2. Stock


Bad im 2. Stock


Bad im 2. Stock


1. Zimmer im 2. Stock


2. Zimmer im 2. Stock


3. Zimmer im 2. Stock


4. Zimmer im 2. Stock


5. Zimmer im 2. Stock

In eigener Sache: Das Eisingen – Blog auf Papier

Printer
Da ich ab dem 23. September etwas mehr Zeit zur Verfügung haben werde, überlegte ich mir, wie ich diese sinnvoll nutzen könnte.
Dabei ist mir eine Idee gekommen, die ich gerne vorstellen möchte.

Mir ist klar, dass ich mit meiner Info-Seite hier im Internet nur eine Minderheit der Eisinger Bürgerinnen und Bürger erreiche. Daher biete ich für alle Einwohner Eisingens ab Oktober meine Artikel in monatlichen Abständen auch auf Papier an.
Ich stelle mir das so vor, dass ich zu jedem Monatsbeginn die Artikel des vergangenen Monats ausdrucke und in Ihren Briefkasten liefere. Falls Sie nicht alles haben möchten, was ich schreibe, sondern z.B. nur meine Berichte aus dem Gemeinderat, dann können Sie dies gerne angeben.

Ich weiß, dass es problematisch ist im Internet ein Angebot für Menschen ohne Internet zu machen. Aber vielleicht haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, Verwandte und/oder Bekannte für die dieser Service interessant wäre. Es wäre nett, wenn Sie dieses Angebot dann weitergeben würden. Ich habe aber auch schon eine Idee, wie ich die Offline-Bürger in unserer Gemeinde direkt erreichen kann.

Nun will (und kann) ich aber nicht alle Haushalte mit Papier überfluten. Daher habe ich mir ausgedacht, dass es das Beste ist, wenn sich diejenigen, die an diesem Service interessiert sind, bei mir melden. Man kann mich über meine Kontaktdaten hier auf der Seite erreichen.
Schreiben Sie mir einen Brief, eine E-Mail oder eine SMS. Geben Sie als Betreff einfach eisingen-info an und teilen mir Ihren Namen und Anschrift mit. Sie können gerne auch anrufen oder bei einem Spaziergang persönlich vorbei kommen.

Das Angebot ist für die Nutzer völlig kostenlos. (Nur die Anmeldung verursacht u.U. Kosten: Im Falle eines Anrufs oder einer SMS fallen die Gebühren bei Ihrem Provider an, die dieser für eine einfache Verbindung zu einem Anschluss bei 1&1 berechnet. Im Falle eines Briefs die normalen Portogebühren.)

Ihre Anschrift, die ich zu diesem Zweck benötige, werde ich natürlich nicht weitergeben und ausschließlich dazu verwenden Ihnen die Artikel zuzustellen.

Eisingens Satzungen – Teil 3

Der dritten Teil meiner Informationsreihe über Eisingens Satzungen handelt von den Inhalten der Satzungen 16 bis 32.
Damit habe ich diese Reihe rechtzeitig zum Ende der Sommerpause des Gemeinderats abgeschlossen. Am Montag, den 16.09.2013 ist wieder eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und am Freitag, den 20.09.2013 die Sitzung des Gemeinderats, über die ich selbstverständlich wieder berichten werde.
SatzungOrdner3

16. Satzung Entschädigung Standesbeamte

Beschlossen wurde diese Satzung am 01.01.1980. Darin steht, dass erste Bürgermeister, die Ehen schließen dürfen, pro vollzogene Eheschließung eine Entschädigung in Höhe von 10DM erhalten.
Anmerkung: Leider habe ich vergessen zu überprüfen, ob das nur für ehrenamtlich tätige Bürgermeister gilt, oder auch für hauptberufliche. Ich werde das bei Gelegenheit noch überprüfen.

17. Satzung Benutzung gemeindlichen Eigentums

Die wurde am 01.01.1981 und die letzte Änderung stammt vom 02.08.2001.
Sie regelt wie viel für die Benutzung gemeindlichen Eigentums (Grundstücke, Verkehrsflächen) bezahlt werden muss. Natürlich sind darin ebenso die aus dieser Nutzung folgenden Rechte und Pflichten festgelegt.
Wenn, zum Beispiel, Bauherren Gerüste auf Gehwegen oder Kräne auf Straße aufstellen, sind dafür Gebühren fällig (eine ganze Straße vollzustellen kostet 102,23EUR pro Monat). Auch gebührenpflichtig sind Standplätze für Automaten, Personenwaagen, Plakate, Fahrzeugverkaufsstellen, Wandautomaten usw.)

18. Vorkaufsrechtsatzung

Die Vorkaufsrechtsatzung wurde am 30.10.1982 beschlossen und seitdem mehrfach geändert. In dieser Satzung ist detailliert beschrieben auf welche Grundstücke im Ort die Gemeinde ein Vorkaufsrecht besitzt. Dieses Recht kommt immer dann zum Tragen, wenn eines der aufgeführten Grundstücke verkauft wird. An dieser Stelle entscheidet dann der Gemeinderat, ob die Gemeinde als Käufer einspringt oder an jemand anderes verkauft werden darf.

19. Satzung über das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen

Sicher hat schon jeder von den Feldgeschworenen gehört, die von der Gemeinde bestellt werden und die Grenzsteine in der Gemarkung Eisingen setzen und entfernen dürfen. Ihre Rechte und Pflichten stehen in dieser Satzung vom 02.06.1984.

20. Verwilderungsverordnung (aufgehoben)

Diese Satzung enthielt Regelungen zur Verwilderung von Grundstücken, wurde aber am 05.04.2006 aufgehoben.

21. Gestaltungssatzung

Diese Gestaltungssatzung ist vom 31.03.1988 und legt fest wie die Häuser, die in Eisingen gebaut werden, aussehen müssen. Erfreulicher Weise ist sie sehr übersichtlich. Die Kernaussage ist: „Häuser müssen viereckig sein und dürfen keine kegel- oder kuppelartigen Dächer und keine Zeltdächer haben.“
Anmerkung: Klare Regel, leicht einzuhalten – super Satzung!

22. Benutzung und Gebühren für die Erdaushubdeponie

Diese Satzung ist vom 16.06.1990 und wurde zuletzt am 02.08.2001 geändert. Sie legt fest, wer was auf der Erdaushubdeponie abladen darf und wie man sich auf der Deponie zu verhalten hat. Neben den Öffnungszeiten sind natürlich auch nicht die Kosten für das Abladen von Abfall auf der Deponie festgelegt. Diese betragen z.Zt. 4,09EUR pro angefangenem Kubikmeter.

23. Stellplatzsatzung

Beschlossen wurde die Stellplatzsatzung am 22.10.1994 und wurde am 02.08.2001 zuletzt geändert. Sie legt fest wie viele Parkplätze für Wohnungen, Geschäfte, Büros, usw. bereitgestellt werden müssen. Wenn die Anzahl der Stellplätze vorsätzlich oder fahrlässig nich eigehalten wird, ist pro Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 51129,19EUR fällig.

24. Gemeindeverfassungsrecht

Kurz nach der letzten Kommunalwahl in Bayern, am 06.06.2008 wurde diese Satzung zuletzt geändert. Sie legt die Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ausschüsse fest. Außerdem regelt sie die finanzielle Entschädigung für Gemeideratsmitglieder in Höhe von 20EUR pro Sitzung.
SatzungOrdner4

25. Bürgerentscheide

In Bayern sind Volksentscheide auf Landes- und Bezirksebene sowie Bürgerentscheide auf Gemeindeebene als Werkzeug der direkten Demokratie möglich. In dieser Satzung vom 09.12.1995 wird geregelt wie ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in Eisingen ablaufen soll. Darin steht z.B. wer wählen darf und welche Vorkehrungen (z.B. Wahlkabinen für die Geheimhaltung) zu treffen sind.

26. Reinhalte- und Hundeanleinverordnung

Diese Satzung wurde am 26.07.1996 beschlossen und zuletzt am 09.09.1997 geändert. Sie regelt die Reinhaltung, Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Spielplätzen und Grünanlagen und das Halten von Hunden. Zum Beispiel steht darin, dass man keinen Abfall wegwerfen oder die Ortschaft anderweitig verunreinigen darf. Auch das Verbot Fahrzeuge auf öffentlichen Plätzen zu reinigen ist darin enthalten.
Zudem steht darin, dass Kampfhunde und große Hunde (ab 50cm) an der Leine geführt werden müssen.

27. Teilungssatzung (aufgehoben)

In dieser Satzung ging es um das Teilen von Grundstücken. Sie wurde am 20.07.2004 aufgehoben, was seitdem ihr einziger Inhalt ist.

28. Jugendtreff

In der Satzung zum Jugendtreff vom 11.11.1997 ist definiert wofür dieser eingerichtet wurde und wer ihn nutzen darf. Außerdem regelt sie die dass und wie ein Jugendrat eingesetzt wird. Auch Regeln und Rechte von Aufsichtspersonen, das Verhalten im Jugendtreff, die Kassenführung und Ordnungsmaßnahmen bei Regelverstößen sind darin enthalten.

29. Kostensatzung

Die Kostensatzung vom 01.09.1998 regelt alle Verwaltungskosten für Amtshandlungen in der Gemeinde. In der Eisingen Satzung, die an eine Mustersatzung des Landes Bayern angelehnt ist, steht, dass sich Höhe der Gebühren nach dem kommunalen Kostenverzeichnis bemisst, das Anlage zu der Satzung ist. Leider war das aktuelle Kostenverzeichnis in dem Ordner nicht vorhanden. Wenn man darin Einsicht haben möchte, muss man wohl extra nachfragen. Die letzte beigeheftete Version war vom 01.09.1998 und noch in D-Mark.

30. Kostenerstattung Feuerwehrleistungen

Diese Satzung vom 01.07.1999, mit der letzten Änderung vom 02.08.2001, regelt die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr. Für die Fahrzeuge gibt es Pauschalsätze, die sich nach Art des Fahrzeugs und den gefahrenen Kilometern richtet.

31. Kostenerstattung BauGB §135ff

Diese Satzung ist vom 06.03.2001. Was sie regelt geht ja schon aus dem Namen hervor, oder?
Für den Fall, dass nicht gleich alles klar ist, habe ich hier ein paar Worte vom Anfang der Satzung:
Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §9 Abs. 1 a BauGB
1. Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspfelge
Da ich an dieser Stelle auch noch immer nicht wusste, worum es geht, habe ich nachgeforscht:
Wenn in einer Gemeinde Naturgebiete durch Baumaßnahmen verloren gehen, dann muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Es ist aber auch möglich schon im Voraus Ausgleichsflächen zu schaffen, um später an anderer Stelle Baumaßnahmen durchführen zu können. Irgendwann müssen aber die „Gebietsverluste“ den Ausgleichsflächen zugeordnet werden, so dass klar ist was wofür getan wurde. Hierfür entstehen Kosten, die, sofern sie für einen Bürger anfallen, an die Gemeinde gezahlt werden müssen.

32. Sicherheitssatzung

Die Sicherheitssatzung ist die neueste Satzung in der Gemeinde. Sie wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.06.2013 beschlossen. Ich berichtete davon.
Sie handelt von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Eisingen. Im Detail geht es darin z.B. um Sauberkeit, Skateboards, Hunde in Grünanlagen und Konsequenzen aus der Zuwiderhandlung.

Eisingens Satzungen – Teil 2

Wie angekündigt, kommt nun der zweite Teil über Eisingens Satzungen. In diesem Teil stelle ich die Satzungen 1 bis 15 vor. Ich gehe kurz auf den Inhalt ein, und nenne das Datum wann die Satzung beschlossen und/oder zuletzt geändert wurde. Alle Satzungen sind, wie schon auf den Ordnern zu erkennen ist, fortlaufend durchnummeriert. Auch Satzungen, die aufgehoben wurden, haben ihre Nummer und ihren Ort in den Ordnern behalten.
SatzungOrdner1

1. Erschließungsbeitragssatzung

Diese Satzung regelt wofür (für welche Flächen) Erschließungskosten gezahlt werden müssen. Auch der prozentuale Anteil, den die Gemeinde übernimmt ist darin festgeschrieben. Sie wurde am 04.06.1988 beschlossen.

2. Straßenausbaubeitragssatzung

Straßen im Ortsgebiet müssen, hergestellt, angeschafft, verbessert und erneuert werden. In der Straßenausbaubeitragssatzung steht für welche Arten von Straßen Straßenausbaugebühren erhoben werden dürfen und wer an den Kosten beteiligt werden kann.
Die letzte Fassung wurde am 14.11.2002 beschlossen.

3. Wasserabgabesatzung

In der Wasserabgabesatzung ist festgeschrieben, wer an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen werden kann, angeschlossen werden darf, und auch wer angeschlossen werden muss. Außerdem regelt sie die Art und den Umfang der Wasserversorgung.
Sie wurde am 01.01.97 beschlossen.

4. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

In dieser Satzung sind die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Haushalte festgeschrieben. Da diese immer wieder mal angepasst werden müssen, gibt es hierzu relativ viele Änderungen. Die letzte ist vom 01.01.2009 und legt die Kosten für einen Kubikmeter Wasser auf 1,42EUR zzgl. MWSt fest.

5. Entwässerungssatzung

Diese ist äquivalent zur Wasserabgabesatzung. Sie regelt wer an die Kanäle angeschlossen werden kann, angeschlossen werden darf, und auch wer angeschlossen werden muss. zusätzlich ist darin festgelegt was in die Kanalisation eingeleitet werden darf und was nicht.
Sie wurde am 01.01.97 beschlossen.

6. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Auch zu dieser Satzung gibt es viele Änderungen. Sie enthält die Beiträge und Gebühren für den Kanalanschluss und das Einleiten von Wasser in in die Kanalisation. Die letzte Änderung ist vom 01.10.2007. Zur Zeit kostet die Abwasserbeseitigung 2,39EUR pro Kubikmeter.

7. Satzung über die Erhebung eines Ergänzungsbeitrages (nicht mehr wirksam)

Diese Satzung wurde am 13.01.1974 beschlossen. Seitdem gab es keine Änderungen. Dem Inhalt konnte ich entnehmen, dass es darum ging die Bürger an den Kosten für eine Erweiterung der Kanalisation zu beteiligen. Diese wurden nach Grundstücken und Wohneinheiten festgelegt. Natürlich sind alle Geldbeträge noch in D-Mark angegeben. Die Satzung tut nichts mehr, ist aber noch vorhanden.

SatzungOrdner2

8. Feuerschutzabgabe (aufgehoben)

Die Satzung regelte bis zum 12.05.1995 eine Feuerschutzabgabe, die von allen dass Männer zwischen 18 und 60 entrichtet werden musste. (Außer sie waren in der freiwilligen Feuerwehr, für diese untauglich usw. usw.)Sie wurde zum oben genannten Datum aufgehoben.

9. Gemeindeverordnung, Straßenreinigung, Räum- und Streupflicht

Wer wann die Straßen reinigen und Schnee räumen muss, ist hier festgelegt. Die Satzung wurde am 14.02.2005 beschlossen und am 21.05.2008 das letzte Mal geändert.

10. Müllgebühren + Abfallbeseitigungssatzung (aufgehoben)

Durch die vielen Müllgebühren enthält diese Satzung viele Änderungen. Die letzte Änderung, vom 01.01.2004 hebt die Satzung auf. (Seitdem ist die Müllbeseitigung nicht mehr Sache der Gemeinde, sondern des Kommunalunternehmens. Interessant fand ich, dass in der Satzung selbst steht, dass sie aufgehoben ist. Das sieht fast ein bisschen nach Satzungsselbstmord aus.

SatzungOrdner3

11. Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung wurde in ihrer aktuellen Fassung am 13.07.1999 beschlossen und am 01.01.2009 das letzte Mal geändert. In Ihr ist festgelegt, wer auf dem Friedhof bestattet werden darf, welche Arten von Gräbern es gibt, wie man sich auf dem Friedhof zu verhalten hat (die Lebenden), die Regeln für Bestattungen und welche Maße Gräber haben müssen. Zudem stehen darin die Gebühren, weswegen es zu dieser Satzung auch viele Änderungen gibt.

12. Satzung, Aufwandsentschädigung ehrenamtl. tätiger (z. Zt. nicht wirksam)

Diese Satzung ist vom 01.07.1969. In ihr steht z.B., dass der 1. Bürgermeister für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Standesbeamter 0,30DM pro Einwohner und Jahr erhält. Ich habe mir zuerst überlegt, ob unsere Bürgermeisterin hier ab und an noch D-Mark überwiesen bekommt. Aber tatsächlich fehlt bei der Bezeichnung der Satzung auf dem Rücken des Ordners noch ein Wort – nämlich „Bürgermeister“. Demzufolge erhalten nur ehrenamtlich tätige Bürgermeister dies Entschädigung.

13. Hausnumerierung

Nach neuer Rechtschreibung: Hausnummerierung. Aber das wurde nicht umgestellt. Die Satzung wurde am 19.04.1980 beschlossen und seitdem nicht mehr geändert. In ihr ist festgelegt welche Gebäude und Grundstücke eine Hausnummer erhalten. Auch steht darin wann und wie die Nummerntafeln anzubringen zubringen sind und wer sie bezahlt. Letzteres ist nicht schwer zu erraten.

14. Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr

Diese Satzung wurde am 11.08.1985 beschlossen. Darin steht, welche freiwilligen Leistungen die Feuerwehr erbringt. Außerdem ist darin festgelegt wie der Feuerwehrkommandant gewählt wird und welche Befugnisse er hat. Daneben enthält sie eine Aufstellung welche Pflichten die Feuerwehrleute haben.
Anmerkung: Ich fand diese Satzung sehr interessant. Sie zeigt welch wichtiges und vielseitiges Ehrenamt die Mitglieder unsere freiwilligen Feuerwehr ausüben.

15. Hundesteuersatzung

Die Satzung wurde am 23.11.1980 beschlossen und am 01.01.2005 wegen einer Änderung Kampfhundesteuer das letzte Mal geändert. Sie enthält welcher Hund wie viel kostet. Außerdem kann man darin auch nachsehen aus welchen Gründen man sich von der Hundesteuer befreien lassen kann.

Volksentscheide am 15.09.2013

Am 15.09.2013 findet nicht nur die Wahl des bayerischen Landtags und der Bezirkstage statt. Die Bürgerinnen und Bürger können, was leider viel zu wenig bekannt ist, zusätzlich über fünf Änderungen an der bayerischen Verfassung entscheiden.

Die Verfassungsänderungen werden von allen im Landtag vertretenen Fraktionen getragen mit Ausnahme der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Es geht dabei um folgende Themen

  1. Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen
  2. Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl
  3. Angelegenheiten der Europäischen Union
  4. Schuldenbremse
  5. Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden

Sehr viele Menschen werden nun sagen „noch nie gehört“ – und das ist auch nicht verwunderlich.

Die bayerische Staatspolitik hat kaum darüber informiert. Sie argumentiert, dass es zu früheren Volksentscheiden Hefte gegeben hätte, die den Leuten zuviel waren. Deshalb gibt es diesmal die Informationen nur im Internet und zur Einsicht in den Gemeindeverwaltungen.

Meiner Meinung nach gibt es zwischen „Heft“ und „nichts“ noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man die Bürgerinnen und Bürger informieren kann. Neben Flyern kann man Informationen in den Zeitungen, im Radio und im Fernsehen verteilen.

Aber es ist nun mal wie es ist und man muss eben das Beste daraus machen.

Ich habe hier ein paar Internetverweise, unter denen Informationen zu den geplanten Verfassungsänderungen zu finden sind:

Der erste ist ein Blog zum bayerischen Landesrecht und zur öffentlichen Verwaltung in Bayern von Herrn Ass. jur. Klaus Kohnen. Er beschreibt kurz das Verfahren zur Verfassungsänderung und den Grund für die Initiative. Danach stellt er einzelnen Punkte vor und erläutert sie in kurzen Absätzen.

Der zweite führt zu einer Seite der Piratenpartei, wo Haide Friedrich Salgado die Entscheide erläutert und ihre private Meinung dazu schreibt. Manchmal hilft es ja die Meinung eines anderen zu erfahren, um sich eine eigene zu bilden, auch wenn man vielleicht nicht übereinstimmt.

Es handelt sich hier nicht um Parteimeinung und auch ich stimme mit Frau Salgado nicht in allen Punkten überein, aber mir hat es bei der Meinungsbildung geholfen.

Die restlichen Verweise führen zu den amtlichen Erläuterungen zu den Volksentscheiden:

  1. Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen
  2. Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl
  3. Angelegenheiten der Europäischen Union
  4. Schuldenbremse
  5. Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden

Ich hoffe, dass Ihnen, liebe Leserinnen und Leser diese Informationen bei der Bildung Ihrer eigenen Meinung etwas helfen.

 

Eisingens Satzungen – Teil 1

Satzungen regeln in einer Gemeinde das Zusammenleben. Es gibt sie zu den verschiedensten Themen. Zum Beispiel zu Erschließungskosten, der freiwilligen Feuerwehr, dem Jugendzentrum und vielem anderen mehr.

Im Normalfall kann man jahre- oder auch jahrzehntelang in einer Gemeinde wohnen ohne auch nur mal einen Blick in eines dieser Schriftstücke geworfen zu haben. Eigentlich braucht man sie nur, wenn es Streitigkeiten gibt, man etwas von der Gemeinde möchte, oder umgekehrt, diese plötzlich von einem etwas fordert.

Die Satzungen selbst sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich leicht zugänglich. In Waldbüttelbrunn, beispielsweise, sind die Satzungen leicht über das Internet ausfindig zu machen. Dort kann man sie herunterladen und bequem von zu Hause aus studieren. Auch unser anderer Nachbar, Waldbrunn, hat zumindest einen Teil seiner Satzungen im Internet veröffentlicht.

Auch für Eisingen hatte ich schon einmal einen Antrag zur Veröffentlichung der Satzungen im Internet an die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat eingereicht. Leider wurde dieser noch nicht behandelt.

Daher muss man sich hier in das Rathaus begeben und um Einsicht in die Unterlagen bitten. Diese wird selbstverständlich gewährt, denn die Bürgerinnen und Bürger haben tatsächlich ein Recht darauf.
Ich habe das ausprobiert und unsere Bürgermeisterin gefragt, ob ich alle Satzungen der Gemeinde einsehen dürfte. Frau Engert hat umgehend zugestimmt und mir bei dem kurzfristig angesetzten Termin (am 29.08.2013) vier Ordner mit den Satzungen und den Sitzungssaal des Gemeinderats als „Leseraum“ zur Verfügung gestellt.

Tja, da standen sie nun vor mir: Die Worte, die das Leben (in Eisingen) regeln.

SatzungenEisingen01

Was mir als erstes durch den Kopf ging war: „Und was ist, wenn es im Rathaus mal brennt?“
So wie sich mir die Situation darstellte (eine Nachfrage eine Verwaltung hat das bestätigt), gibt es wohl nur diese Exemplare der Satzungen. Damit könnte schon ein kleiner, örtlich begrenzter Brand, der Gemeinde und dem Gemeinderat größere Probleme bereiten. Ich gehe davon aus, dass ein paar Neufassungen und Änderungen wahrscheinlich noch auf irgendeinem PC im Rathaus vorhanden sind. Aber so einiges wäre wohl unwiederbringlich verloren und müsste neu diskutiert und beschlossen werden.
Ich denke, dass hier Handlungsbedarf besteht und man Kopien, insbesondere auch in elektronischer Form, anlegen sollte. Das geht schnell und braucht keinen Platz. Daneben wäre es natürlich gut, wenn darüber nachgedacht würde, wie man die Satzungen allen Bürgern per Internet dauerhaft zur Verfügung stellt.

Aber eigentlich war ich nicht wegen der Sicherheit für die Satzungen ins Rathaus gekommen. Meine Absicht war den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen die Politik in einer Gemeinde besser zu verstehen. Informierte Einwohner sind gut für die Demokratie, Demokratie ist gut für eine starke Gesellschaft und die wiederum ist gut für die Gemeinde.
Daher wollte ich feststellen welche Satzungen es gibt, wann sie beschlossen bzw. zuletzt geändert wurden und was sie so im Groben enthalten, um diese Informationen dann in meinem Blog zu veröffentlichen.
Ich machte mich an die Arbeit und schoss zunächst ein paar Fotos von den Ordnern (ich fotografierte die Ordnerrücken, um nicht alles abschreiben zu müssen).

Dann schlug ich Ordner Nummer eins auf und bewunderte das hübsche Inhaltsverzeichnis. Die leichte Unschärfe kommt von meinen hin und wieder ungenügenden Fotografierkünsten, aber die Ausführung mit Schreibmaschine ist original.

SatzungenEisingen02

Das war eine kurze Einführung zu unseren Satzungen. Im zweiten Teil zu den Satzungen beschreibe ich sie näher. Dabei gehe ich auch darauf ein, welche davon überhaupt noch gültig sind und welche schon außer Kraft gesetzt wurden. Diesen Artikel werde ich in den nächsten Tagen hier veröffentlichen.
Sie werden dann feststellen, dass die Frage, ob unsere Bürgermeisterin teilweise noch in D-Mark bezahlt wird, durchaus berechtigt ist.